26-08-2012 09:36
Im April 2012 habe ich meine Vampirtrilogie als Ebook bei Ebay zum Ersteigern angeboten. Ebay nahm den Artikel wieder raus, wegen Urheberrechtsverletzung. Ich teilte Ebay mit, daß ich die Autorin der Trilogie bin. Ebay schrieb mir, ich dürfe die Ebooks nur auf gepreßter CD anbieten, nicht als wiederbeschreibbare CD-R, auch nicht über Email versenden. Die CD muß lt. Grundsätze von Ebay vom Presswerk gepreßt werden. Dies habe ich getan. Ich habe 300 CDs pressen lassen. 3 gepreßte CDs habe ich bei Ebay angeboten (2 zum Ersteigern, 1 zum SofortKauf). Heute früh hat mir Ebay die Ersteigerungs-CDs wieder entfernt, mit Begrünung "Urheberechtsverletzung". Nun heißt es auf einmal, ich dürfe nur gepreßte CDs vertreiben, die auch im regulären Handel zu finden sind, d.h. in einem Geschäft zu kaufen sind. Ich bekam eine Rüge, daß es sich um die CD ja evtl. um eine Raubkopie, Sicherheitskopie oder Backup handeln könnte. Dies ist nicht der Fall. Es handelt sich um eine vom Preßwerk hergestellte Original-CD mit meiner Vampirtrilogie. Ich habe den Verdacht, daß ich vom Ebay-Markt verdrängt werden soll. Was haltet Ihr davon?
Wie schwerfällig seid Ihr eigentlich von Begriff?
Ich habe die CD in Ebay NICHT ZUM WIDERVERKAUF angeboten, sondern für diejenigen, die meine Ebooks lesen und daher die CD kaufen wollen! Von WIDERVERKAUF meiner CDs ist KEINE Rede. Irgendwie muß ich meine Romane ja an die Leser bringen!!!!
Widerverkauf ist, wenn ich einen Artikel kaufe und dann wiederverkaufe. Das ist in meinem Fall nicht gegeben! Ich habe die CD bei Ebay angeboten, damit ich LESER finde, die sich für meine Romane interessieren und sich daher die CD zulegen wollen!