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Angebot Irrtümlich eingestellt. Käufer will die Transaktion nicht abbrechen, was kann/muss ich tun?

tienemc
Auf Erkundungstour

Hallo, ich habe heute irrtümlich ein paar Schuhe im Wert von 30Euro bei Ebay für ein Sofort-Kauf-Preis von 1€ eingestellt. Natürlich dachte ich das es sich dabei um den Startpreis handelte. Ich habe den Irrtum natürlich sofort dem Käufer mitgeteilt und im gleichen Zug habe ich die Transaktion bei Ebay abgebrochen. Der Käufer hat diesem aber nicht zugestimmt, aber von Ebay bekam ich die Nachricht, dass der Fall somit geschlossen ist.

 

Der Käufer besteht aber darauf, dass ich ihn die Schuhe für einen Euro schicke, da der Kaufvertrag rechtskräftig ist, weil er das Geld schon überwießen hat. Aber laut §119 ist das ja nicht der Fall wenn ein Irrtum vorliegt.

 

Also was kann bzw muss ich jetzt noch machen?

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hatte gerade noch kontakt mit einem anderen opfer, das in einer rechtsanwalt kanzlei arbeitet....

 

dergleichen leute lassen sich dann natürlich nicht bedrohen.

 

(1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.

(2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).

 

(1) da sie das professionell machen, wissen sie ja, dass es um einen Streitwert von 1,- geht ... (auszug des §122, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus )

(2) greift auch, da die Käufer genau wussten, dass dieser Artikel normalerweise nicht für 1,-  sofortkauf zu haben ist.

 

 

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