07-09-2012 17:00
Hallo, ich habe heute irrtümlich ein paar Schuhe im Wert von 30Euro bei Ebay für ein Sofort-Kauf-Preis von 1€ eingestellt. Natürlich dachte ich das es sich dabei um den Startpreis handelte. Ich habe den Irrtum natürlich sofort dem Käufer mitgeteilt und im gleichen Zug habe ich die Transaktion bei Ebay abgebrochen. Der Käufer hat diesem aber nicht zugestimmt, aber von Ebay bekam ich die Nachricht, dass der Fall somit geschlossen ist.
Der Käufer besteht aber darauf, dass ich ihn die Schuhe für einen Euro schicke, da der Kaufvertrag rechtskräftig ist, weil er das Geld schon überwießen hat. Aber laut §119 ist das ja nicht der Fall wenn ein Irrtum vorliegt.
Also was kann bzw muss ich jetzt noch machen?
gerade fette beute gemacht: