09-09-2012 08:32
GUten Tag
Hab da mal ne Frage. Habe gestern ein Pampers Paket versteigert ( NR. 320976300893 ). Jetzt habe ich heute morgen von der Käuferin eine Nachricht dass sie sich geirrt hat und den Artikel nicht brauchen kann.
Sie fragt jetzt ob ich den Artikel nicht dem unterlegenen Bieter anbieten kann.
Meine Frage:
Was soll ich tun?
Und falls ich an den Unterlegenen Bieter verkaufe, kann meine aktuelle Käuferin mich dann noch Bewerten, oder einen nicht gelieferten Artikel melden?
Danke
Ich würde es anders machen und dem Käufer einen Transaktionsabbruch zusenden, wodurch die Gutschrift der Verkaufsprovision seitens Ebay ausgelöst wird. Dies würde ich vorher per mail aber ankündigen ... also "Ich stimme Ihrem Rücktritt zu, wenn Sie den Transaktionsabbruch, den ich Ihnen über Ebay zusende, bestätigen". Negativ bewerten könnte sie zwar dennoch - aber warum sollte sie ?
http://resolutioncenter.ebay.de/
Ich fürchte ein "nicht bezahlter Artikel" würde in diesem Falle die Käuferin nur verärgern. Sie hat offen und ehrlich gefragt, ob ihr die Transaktion rückgängig machen könnt und nicht einfach "nicht bezahlt", das Verhalten ist OK (auch wenn man sich vor dem Ersteigern Gedanken über den Artikel machen sollte).