09-09-2012 08:32
GUten Tag
Hab da mal ne Frage. Habe gestern ein Pampers Paket versteigert ( NR. 320976300893 ). Jetzt habe ich heute morgen von der Käuferin eine Nachricht dass sie sich geirrt hat und den Artikel nicht brauchen kann.
Sie fragt jetzt ob ich den Artikel nicht dem unterlegenen Bieter anbieten kann.
Meine Frage:
Was soll ich tun?
Und falls ich an den Unterlegenen Bieter verkaufe, kann meine aktuelle Käuferin mich dann noch Bewerten, oder einen nicht gelieferten Artikel melden?
Danke
>Ich hab der Käuferin eine Transaktionsabbruch zugeschickt.
Hoffe jetzt dass sie zustimmt und ich neu einstellen kann.
Moin
ohne den K vorher darüber zu informieren?
Hoffentlich geht das gut . . .
Wenn er versehentlich oder auch absichtlich ablehnt,
gehst Du leer aus
und hättest doch besser einen nicht bezahlten Artikel gemeldet.
Ich finde auch, dass das "nicht haben wollen" Überhand nimmt.
Ständig haben sich Käufer "geirrt" und wollen plötzlich nicht mehr,
wobei ja nur ein Buchteil HIER aufschlagen.
Vorher lesen, heisst die Devise . . .
Es ist nicht immer richtig,
den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen,
allerdings würde ich persönlich es von der Art und Weise
des fragenden Käufers abhängig machen. . .