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Angebot an unterlegende Bieter?

GUten Tag

 

Hab da mal ne Frage. Habe gestern ein Pampers Paket versteigert ( NR. 320976300893 ). Jetzt habe ich heute morgen von der Käuferin eine Nachricht dass sie sich geirrt hat und den Artikel nicht brauchen kann.

Sie fragt jetzt ob ich den Artikel nicht dem unterlegenen Bieter anbieten kann.

Meine Frage:

Was soll ich tun?

Und falls ich an den Unterlegenen Bieter verkaufe, kann meine aktuelle Käuferin mich dann noch Bewerten, oder einen nicht gelieferten Artikel melden?

 

Danke

Akzeptiert Lösungen (3)

Akzeptiert Lösungen (3)

Warum soll denn der Käufer einen Vermerk wegen Nichtbezahlen bekommen wenn der Vk einverstanden ist den Deal nicht stattfinden zu lassen 😮

 

Schick deinem Käufer einen Antrag auf Transaktionsabbruch .

 

Dem muß er zustimmen und du bekommst eine Gutschrift der Verkaufsprovision .

 

 

http://pages.ebay.de/help/sell/cancel-transaction-process.html

Ich würde es anders machen und dem Käufer einen Transaktionsabbruch zusenden, wodurch die Gutschrift der Verkaufsprovision seitens Ebay ausgelöst wird. Dies würde ich vorher per mail aber ankündigen ... also "Ich stimme Ihrem Rücktritt zu, wenn Sie den Transaktionsabbruch, den ich Ihnen über Ebay zusende, bestätigen". Negativ bewerten könnte sie zwar dennoch - aber warum sollte sie ?

 

http://resolutioncenter.ebay.de/

 

Ich fürchte ein "nicht bezahlter Artikel" würde in diesem Falle die Käuferin nur verärgern. Sie hat offen und ehrlich gefragt, ob ihr die Transaktion rückgängig machen könnt und nicht einfach "nicht bezahlt", das Verhalten ist OK (auch wenn man sich vor dem Ersteigern Gedanken über den Artikel machen sollte).

 

 

 

Da kannst Du Dir nicht sicher sein - in beiden Punkten nicht - der Zweithöchstbietende muß den Artikel nicht nehmen, aber er kann. An das Angebot bist Du aber ein paar Tage gebunden und kannst die Windeln dann nicht anderweitig verkaufen in der Zwischenzeit.

 

Frag ihn doch einfach mal kurz per mail, ob er noch Interesse hat, bevor Du ihm das Angebot machst, Du könntest nämlich auch wieder neu einstellen.

 

Oder den Artikel an den nächsten Kindergarten verschenken oder einer Freundin geben.

 

Und negativ bewerten könnte auch der erste Käufer (schau mal ins Bewertungspürofil bei ihr unter abgegebenen BEwertungen. Ich vermute aber, dass sie eine ganz normale, nette Ebayerin ist und keine Amokbewerterin, schaut vom Bieterverhalten so aus)

 

Antworten (5)

Antworten (5)

iwi.2012
Auf Erkundungstour

>Ich hab der Käuferin eine Transaktionsabbruch zugeschickt.

Hoffe jetzt dass sie zustimmt und ich neu einstellen kann.

 

Moin

ohne den K vorher darüber zu informieren?

Hoffentlich geht das gut . . .

Wenn er  versehentlich oder auch absichtlich ablehnt,

gehst Du leer aus

und hättest doch besser einen nicht bezahlten Artikel gemeldet.

 

Ich finde auch, dass das "nicht haben wollen" Überhand nimmt.

Ständig haben sich Käufer "geirrt" und wollen plötzlich nicht mehr,

wobei ja nur ein Buchteil HIER aufschlagen.

Vorher lesen, heisst die Devise . . .

Es ist nicht immer richtig,

den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen,

allerdings würde ich persönlich es von der Art und Weise

des fragenden Käufers abhängig machen. . .

Ich bin auch der Meinung, das man es Käufern nicht mehr so einfach machen sollte.


Dieses Bietverhalten nimmt seit einiger Zeit überhand. Schuld daran sind auch die Verkäufer, die so ein Verhalten aus Angst vor einer negativen Bewertung durchgehen lassen und nachgeben.

 

Eröffne einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels und schließe den nach 4 Tagen. So erhälst du die Verkaufsprovision und der Käufer erhält einen Verweis.

Die Meldung eines nicht gelieferten Artikels kannst du vernachlässigen, da du die BItte des Käufers hast, den Vertrag aufzulösen. Diese Mail solltest du dir aufbeahren.

 

 

 

 

Natürlich habe ich den Käufer vorher darüber informiert, und die Dame hat zugestimmt, ohne Probleme.

 

Und das mit den Proben war mir nicht klar, ich dachte, sobald der Artikel mir gehört, kann ich damit tun was ich will, und als ich mich hier so umgesehen habe gibt es davon hunderte.

 

Danke für den Hinweis.

@jaimi

weißt du eigentlich daß du Tester, kostenlose Pröbchen und angebrochene und benutzte Kosmetikartikel

(z. B.Lippenstift :_|  "schüttel") hier gar nicht zum Verkauf anbieten darfst?

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