08-05-2012 21:14
Wenn ich es dann wiederhergestellt habe, wie lange läuft das Angebot dann noch?
Die Zeit die noch übrig war? Oder die normale Zeit bis zum eigentlichen Enden des Angebots?
Bleiben die Beobachter die es beobachtet haben auch? Und die Gebote?
Zum Nachlesen :
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_2.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html
hieraus zitiere ich "Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbietenden unter Umständen schadensersatzpflichtig."
(wobei Ebays vorherhgehende Darstellung zugegebenermaßen schwammig bis falsch ist)
http://www.internetrecht-rostock.de/faq-ebayrecht.htm#10 Nr. 10 und hierzu der wichtigste Link :
http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm