08-05-2012 21:14
Wenn ich es dann wiederhergestellt habe, wie lange läuft das Angebot dann noch?
Die Zeit die noch übrig war? Oder die normale Zeit bis zum eigentlichen Enden des Angebots?
Bleiben die Beobachter die es beobachtet haben auch? Und die Gebote?
Das mit dem Streichen der Gebote bringt gar nichts, so lange Du keinen sehr triftigen Grund dafür hattest, den auch der Gesetzgeber akzeptiert. Ansonsten hast Du einen Kaufvertrag mit dem geschlossen, der zum Zeitpunkt der Angebotsbeendigung der Höchstbietende war - ob Du nun sein Gebot gestrichen hast oder nicht spielt dabei keine Rolle.