08-07-2015 10:11
Hallo,
eines meiner Angebote wurde wegen überhöhter Kosten für Verpackung und Versand beendet. Ich sehe das Problem nicht...
Versandart A) Maxibrief, 2,40 Euro zzgl. 60 Cent für Kuvert = 3,- Euro
Versandart B) Hermes-Päckchen, 3,90 Euro
Hinweis im Artikeltext: Aufgrund der neuen ebay-Gebührenregelung trägt der Käufer bei versichertem Versand die Verkaufsgebühren, die auf das Porto erhoben werden (0,39 Euro).
Problem laut ebay: Aufgrund der neuen ebay-Gebührenregelung trägt der Käufer bei versichertem Versand die Verkaufsgebühren, die auf das Porto erhoben werden (0,39 Euro).
Ein Maxibrief ist m.E. nicht versichert. Daher bezieht sich der Zusatz auf den Versand via Hermes-Päkchen. Die 0,39 Euro sind m.E. daher völlig korrekt.
Ich bekam an anderer Stelle den Hinweis, dass das Verlangen der Gebühren gegen ebay-Richtlinien verstoßen würde. So weit ich weis, gibt es keine verbindliche Regelung die besagt, dass Verkaufsgebühren vom Verkäufer zu tragen sind. Das Verkäufer die anfallenden Verkaufsgebühren übernehmen, ist mehr oder weniger "goodwill". Oder wurde das zwischenzeitlich in anderer Form geregelt?
Kurzes Feedback wäre nett. Vorab danke!
Hallo,
ich denke dein Angebot wurde wegen Gebührenabwälzung geschlossen.
Hier kannst du es nachlesen:
@zuriger schrieb:Hallo,
eines meiner Angebote wurde wegen überhöhter Kosten für Verpackung und Versand beendet. Ich sehe das Problem nicht...
Versandart A) Maxibrief, 2,40 Euro zzgl. 60 Cent für Kuvert = 3,- Euro
Versandart B) Hermes-Päckchen, 3,90 Euro
Hinweis im Artikeltext: Aufgrund der neuen ebay-Gebührenregelung trägt der Käufer bei versichertem Versand die Verkaufsgebühren, die auf das Porto erhoben werden (0,39 Euro).
Problem laut ebay: Aufgrund der neuen ebay-Gebührenregelung trägt der Käufer bei versichertem Versand die Verkaufsgebühren, die auf das Porto erhoben werden (0,39 Euro).
Ein Maxibrief ist m.E. nicht versichert. Daher bezieht sich der Zusatz auf den Versand via Hermes-Päkchen. Die 0,39 Euro sind m.E. daher völlig korrekt.
Ich bekam an anderer Stelle den Hinweis, dass das Verlangen der Gebühren gegen ebay-Richtlinien verstoßen würde. So weit ich weis, gibt es keine verbindliche Regelung die besagt, dass Verkaufsgebühren vom Verkäufer zu tragen sind. Das Verkäufer die anfallenden Verkaufsgebühren übernehmen, ist mehr oder weniger "goodwill". Oder wurde das zwischenzeitlich in anderer Form geregelt?
Kurzes Feedback wäre nett. Vorab danke!
Es ist Dir doch schon erklärt worden.
Du darfst die Gebühren nicht auf Deine Käufer abwälzen!
Wenn Du es doch tust, dann schreibe es wenigstens nicht in Deine Artikelbeschreibungen!
Wenn Du diesen Hinweis (Gebührenabwälzung) aus Deinen Artikelbeschreibungen rauslässt, kräht kein Hahn danach, wie hoch Deine Versandkosten sind.
Wer hindert Dich denn daran, die Versandkosten für das Hermes-Päckchen einfach pauschal mit 4,30 € zu beziffern?
Lass diesen, wie schon mehrfach erwähnt, naiven Zusatz in Deiner Artikelbeschreibung "Aufgrund der neuen ebay-Gebührenregelung trägt der Käufer bei versichertem Versand die Verkaufsgebühren, die auf das Porto erhoben werden (0,39 Euro)" einfach weg, und schon ist alles in Ordnung!
Oder befürchtest Du, dann nicht mehr "wettbewerbsfähig" zu sein? Das ist dann allerdings Dein ganz privates Vergnügen, ob Du dem Käufer Deine Verpackungskosten mit inkludierter Provision in den angezeigten Versandkosten auferlegst oder es dem Käufer einfach preiswerter gönnst.
@zuriger schrieb:wo steht, dass der Verkäufer die Verkaufsgebühren zu zahlen hat? Nochmals: das ist lediglich ein goodwill der Verkäufer.
► http://pages.ebay.de/help/account/questions/seller-fees.html
Was natürlich auch nur Augenwischerei von eBay ist - jeder VK legt die Gebühren auf die Käufer um, bzw. zieht die Gebühren beim Errechnen des Gewinns ab. Ist doch genauso ein Blödsinn wie "kostenloser Versand" oder wie bei Netto die Werbebotschaft "Wir haben die billigen Preise".
Alles Sachen, die es nicht gibt.... 😄
Gebührenänderungen für private Verkäufer
Donnerstag, 23. April 2015 | 09:59 Uhr MEZ
Liebe eBay-Verkäufer,
am 6. Mai 2015 treten nachfolgende Gebührenänderungen für private Verkäufer in Kraft:
Die Verkaufsprovision von 10% berechnet sich zukünftig nach dem Gesamtpreis,
den der Käufer bezahlt,
also nach dem Verkaufspreis zzgl. Verpackungs- und Versandkosten.
Verkaufsprovision fällt weiterhin nur an, wenn sich der Artikel verkauft.