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Angebot wurde beendet: Uberhöhte Kosten für Verpackung und Versand

Hallo,

 

eines meiner Angebote wurde wegen überhöhter Kosten für Verpackung und Versand beendet. Ich sehe das Problem nicht...

 

Versandart A) Maxibrief, 2,40 Euro zzgl. 60 Cent für Kuvert = 3,- Euro

Versandart B) Hermes-Päckchen, 3,90 Euro

 

Hinweis im Artikeltext: Aufgrund der neuen ebay-Gebührenregelung trägt der Käufer bei versichertem Versand die Verkaufsgebühren, die auf das Porto erhoben werden (0,39 Euro).

 

Problem laut ebay: Aufgrund der neuen ebay-Gebührenregelung trägt der Käufer bei versichertem Versand die Verkaufsgebühren, die auf das Porto erhoben werden (0,39 Euro).

 

Ein Maxibrief ist m.E. nicht versichert. Daher bezieht sich der Zusatz auf den Versand via Hermes-Päkchen. Die 0,39 Euro sind m.E. daher völlig korrekt.

 

Ich bekam an anderer Stelle den Hinweis, dass das Verlangen der Gebühren gegen ebay-Richtlinien verstoßen würde. So weit ich weis, gibt es keine verbindliche Regelung die besagt, dass Verkaufsgebühren vom Verkäufer zu tragen sind. Das Verkäufer die anfallenden Verkaufsgebühren übernehmen, ist mehr oder weniger "goodwill". Oder wurde das zwischenzeitlich in anderer Form geregelt?

 

Kurzes Feedback wäre nett. Vorab danke!

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Antworten (5)

Antworten (5)

Hallo,

 

ich denke dein Angebot wurde wegen Gebührenabwälzung geschlossen.

 

Hier kannst du es nachlesen:

 

http://pages.ebay.de/help/policies/listing-surcharges.html


@zuriger schrieb:

Hallo,

 

eines meiner Angebote wurde wegen überhöhter Kosten für Verpackung und Versand beendet. Ich sehe das Problem nicht...

 

Versandart A) Maxibrief, 2,40 Euro zzgl. 60 Cent für Kuvert = 3,- Euro

Versandart B) Hermes-Päckchen, 3,90 Euro

 

Hinweis im Artikeltext: Aufgrund der neuen ebay-Gebührenregelung trägt der Käufer bei versichertem Versand die Verkaufsgebühren, die auf das Porto erhoben werden (0,39 Euro).

 

Problem laut ebay: Aufgrund der neuen ebay-Gebührenregelung trägt der Käufer bei versichertem Versand die Verkaufsgebühren, die auf das Porto erhoben werden (0,39 Euro).

 

Ein Maxibrief ist m.E. nicht versichert. Daher bezieht sich der Zusatz auf den Versand via Hermes-Päkchen. Die 0,39 Euro sind m.E. daher völlig korrekt.

 

Ich bekam an anderer Stelle den Hinweis, dass das Verlangen der Gebühren gegen ebay-Richtlinien verstoßen würde. So weit ich weis, gibt es keine verbindliche Regelung die besagt, dass Verkaufsgebühren vom Verkäufer zu tragen sind. Das Verkäufer die anfallenden Verkaufsgebühren übernehmen, ist mehr oder weniger "goodwill". Oder wurde das zwischenzeitlich in anderer Form geregelt?

 

Kurzes Feedback wäre nett. Vorab danke!


Es ist Dir doch schon erklärt worden.

 

Du darfst die Gebühren nicht auf Deine Käufer abwälzen!

 

Wenn Du es doch tust, dann schreibe es wenigstens nicht in Deine Artikelbeschreibungen!

 

Wenn Du diesen Hinweis (Gebührenabwälzung) aus Deinen Artikelbeschreibungen rauslässt, kräht kein Hahn danach, wie hoch Deine Versandkosten sind.

 

 

Wer hindert Dich denn daran, die Versandkosten für das Hermes-Päckchen einfach pauschal mit 4,30 € zu beziffern?

 

Lass diesen, wie schon mehrfach erwähnt, naiven Zusatz in Deiner Artikelbeschreibung "Aufgrund der neuen ebay-Gebührenregelung trägt der Käufer bei versichertem Versand die Verkaufsgebühren, die auf das Porto erhoben werden (0,39 Euro)" einfach weg, und schon ist alles in Ordnung!

 

Oder befürchtest Du, dann nicht mehr "wettbewerbsfähig" zu sein? Das ist dann allerdings Dein ganz privates Vergnügen, ob Du dem Käufer Deine Verpackungskosten mit inkludierter Provision in den angezeigten Versandkosten auferlegst oder es dem Käufer einfach preiswerter gönnst.


@zuriger schrieb:
wo steht, dass der Verkäufer die Verkaufsgebühren zu zahlen hat? Nochmals: das ist lediglich ein goodwill der Verkäufer.

2015-07-08_10h37_50.jpg

 

►  http://pages.ebay.de/help/account/questions/seller-fees.html

Gebührenänderungen für private Verkäufer

Donnerstag, 23. April 2015 | 09:59 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,

am 6. Mai 2015 treten nachfolgende Gebührenänderungen für private Verkäufer in Kraft:         

  • geänderte Berechnung der Verkaufsprovision         
  • Angebote ohne Angebotsgebühr nur noch mit dem 20 Plus Paket oder in Sonderaktionen - Option 100 0-Cent-Auktionen ist nicht mehr verfügbar.     

 

Die Verkaufsprovision von 10% berechnet sich zukünftig nach dem Gesamtpreis,

den der Käufer bezahlt,

also nach dem Verkaufspreis zzgl. Verpackungs- und Versandkosten.

Verkaufsprovision fällt weiterhin nur an, wenn sich der Artikel verkauft.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder