16-05-2017 19:34
Hallo, mir wurde heute Mitgeteilt, das 4 meine Artikel der Markenschutzverletzung unterliegen und diese daher gelöscht wurden.
Ich vertreibe On Board Diagnose Geräte der Firma OBDSTAR Technology Co.,Ltd,, welche alle original sind, eine Registriernummer aufweisen die man auch bei der Registrierung braucht. Ohne diese, kann man kein Gerät registrieren.
Nun kommt aber der Hammer.
Heute wurden diese Artikel entfernt, mit der Begründung „Markenschutzverletzung“ und ich soll doch bitte dem Hersteller nachweisen, das das Original Geräte sind.
Jedoch hat der Hersteller dies nicht in Auftrag gegeben, sondern ein gewisser Herr Daniel Eiselt hat beim Patentamt den Namen OBDstar sich schützen lassen. Nun fordert er einen Nachweis über die Geräte, das diese original auch originale sind.
Einen Zusammenhang mit dem Hersteller OBDSTAR Technology Co.,Ltd, besteht leider nicht.
Okay, Ebay angerufen und mich erkundigt was der Mist jetzt soll.
Daraufhin bekam ich die Antwort:
Ich müsse dem Herrn Eiselt nachweisen, das das Original Geräte sind, damit er zustimmen kann, das es sich hierbei um Originalgeräte handelt und er diese wieder freigibt zum Handeln.
Meine Frage: Warum soll ich Daten an 3. Personen frei geben, der 1. Gar kein Hersteller von den Geräten ist, sondern nur sein eigenes Labal OBDstar-Deutschland ins Netz stellt und nicht einmal nach schauen kann, ob die Registrierungsnummern tatsächlich von OBDstar sind. Dazu benötigt er ja nun Datenbank Zugriff auf OBDStar, was er ja nun nicht hat.
Auch bei einer Rückfrage bei OBDSTAR Technology Co.,Ltd, ist Herr Eiselt nicht bekannt.
Auf meine Frage an den netten Ebay Menschen am Telefon, das ich gerne einen Nachweis von OBDstar erbringen kann, das es sich hierbei um original Geräte handelt sagte dieser: Das müsse ich dann Herrn Eiselt zusenden und nicht Ebay.
Der Hersteller der Geräte kann mir also versichern, das es seine Geräte sind und dennoch soll ein 3. Entscheiden, ob die Geräte weiter auf Ebay vertrieben werden dürfen oder nicht, der nicht mal autorisiert ist von OBDSTAR Technology Co.,Ltd in Deutschland tätig zu sein, nur weil er den Namen OBDstar beim Patentamt reistrieren lassen hat und eine Seite aufgesetzt hat die www. obdstar-deutschland.eu heißt ?
Wie würdet ihr da vorgehen?
Ist doch eigentlich schon betrug am Kunden, wenn einer sich Autorisierter Händler von OBDstar Geräten schimpft, seine eigene Seite aufmacht und weder obdstar.com weiß das die einen Autorisierten Händler in Deutschland haben, noch kann er nachweisen, das er autorisiert ist von der Firma.
Gruß Marcel
Dein Problem besteht offensichtlich darin, daß du Geräte einer Firma vertreibst, die es verschusselt hat, ihren Markennamen in Deutschland schützen zu lassen. Also hat der Danny die Kanzlei ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Leipzsch damit beauftragt, diese Marke unter der Registernummer 302017005306 für ihn anzumelden. Steht alles für jedermann offen nachlesbar im Markenregister des DPMA einschließlich des Klarnamens deines Widersachers.
1.) Derzeit ist Danny der Inhaber der deutschen Marke.
2.) Also darf er das, was er da tut.
3.) läuft bis zum 18.09.2017 noch die Widerspruchsfrist für die Markenanmeldung beim DPMA
4.) sollte daher dein Hersteller, der daran ja anscheinend die älteren Rechte hat, sich ans DPMA wenden und Widerspruch gegen die Eintragung der Marke erheben, wenn der damit nichts zu tun hat. Weise ihn darauf hin. Sonst kann der Danny hinterher leere Zigarrenschachteln mit dem Markennamen bekleben und als Diagnosegerät verkaufen.
Du selbst hast aktuell allerdings die schlechteren Karten, denn du wirst tatsächlich dem derzeitigen deutschen Markenrechtsinhaber nachweisen müssen, daß es originale Geräte sind. Dabei geht es nicht um die Geräte sondern um die Verwendung des Markennamens. Rein rechtlich ist er aktuell in der besseren Position. Auch ebay kann ich so kenen wirklichen Vorwurf machen, denn die müssen diese Angebote vorerst rausnehmen. Die bequemste Methode für dich besteht darin, die Lieferscheine vom Hersteller soweit zu schwärzen, daß siekeinen Rückschluß auf deine Geschäfte zulassen, aber eindeutig erkennen lassen, woher du die Geräte hast. Dann soll er sich an den Lieferanten wenden. Sollte ihm das nicht reichen, verklag ihn. (Feststellungsklage)
Was du jetzt noch tun könntest: in Leipzig beim DPMA anrufen. die sind für Markensachen zuständig. Und dort teilst du der Recherche des DPMA mit, daß es eine ausländische Firma dieses Namens gibt, die unter ihrem Namen seit wenigstens (Zeitraum kenst du) Geräte dieser Schutzklasse in Deutschland vertreibt. Eventuell führt das dann auch zu einer Löschung von Amts wegen.
Rein persönlich würde ich meinen, der kennt die Geräte, hat festgestellt, daß die Marke hier nicht eingetragen ist und hat sie annektiert, um genau das zu tun, was er jetzt mit dir macht. Sollte mich nicht wundern, wenn er hinterher von dir Lizenzgebühren möchte. Ob das aber eine eigenständige Nutzung der Marke darstellt kann ich dir nicht sagen, ich trage meine Marken immer ein um sie dann auch tatsächlich für ein Produkt zu nutzen. Welches Problem sich dieser Markeninhaber mit dieser Methode schafft hab ich schon angesprochen. Er könnte sich einer Klagewelle gegenübersehen, die mit den etwaigen Lizenzgebühren nicht mehr aufzufangen sind, Da wollte einer schlau sein, hat aber nicht bedacht, daß Markenrecht eine sehr spezielle Form des Rechts darstellt. Gibt ja nicht ohne Grund Anwälte, die gar keine Juristen sind sondern ihre Qualifikation mehr ihrem Ingenieursstudium verdanken. Die nennt man dann Patentanwälte.
@digitools24-com schrieb:Ich wurde ja nicht abgemahnt.
Das droht dir aber. Alleine schon wegen deinem Auftritt
Und wegen deinem Problem mit deinen Angeboten solltest du einen Fachanwalt aufsuchen. Die Marke ist auf den von dir genannten Rechteinhaber registriert.
@digitools24-com schrieb:Hallo, mir wurde heute Mitgeteilt, das 4 meine Artikel der Markenschutzverletzung unterliegen und diese daher gelöscht wurden.
Ich vertreibe On Board Diagnose Geräte der Firma OBDSTAR Technology Co.,Ltd,, welche alle original sind, eine Registriernummer aufweisen die man auch bei der Registrierung braucht. Ohne diese, kann man kein Gerät registrieren.
Nun kommt aber der Hammer.
Heute wurden diese Artikel entfernt, mit der Begründung „Markenschutzverletzung“ und ich soll doch bitte dem Hersteller nachweisen, das das Original Geräte sind.
Jedoch hat der Hersteller dies nicht in Auftrag gegeben, sondern ein gewisser Herr Daniel Eiselt hat beim Patentamt den Namen OBDstar sich schützen lassen. Nun fordert er einen Nachweis über die Geräte, das diese original auch originale sind.
Einen Zusammenhang mit dem Hersteller OBDSTAR Technology Co.,Ltd, besteht leider nicht.
Okay, Ebay angerufen und mich erkundigt was der Mist jetzt soll.
Daraufhin bekam ich die Antwort:
Ich müsse dem Herrn Eiselt nachweisen, das das Original Geräte sind, damit er zustimmen kann, das es sich hierbei um Originalgeräte handelt und er diese wieder freigibt zum Handeln.
Meine Frage: Warum soll ich Daten an 3. Personen frei geben, der 1. Gar kein Hersteller von den Geräten ist, sondern nur sein eigenes Labal OBDstar-Deutschland ins Netz stellt und nicht einmal nach schauen kann, ob die Registrierungsnummern tatsächlich von OBDstar sind. Dazu benötigt er ja nun Datenbank Zugriff auf OBDStar, was er ja nun nicht hat.
Auch bei einer Rückfrage bei OBDSTAR Technology Co.,Ltd, ist Herr Eiselt nicht bekannt.
Auf meine Frage an den netten Ebay Menschen am Telefon, das ich gerne einen Nachweis von OBDstar erbringen kann, das es sich hierbei um original Geräte handelt sagte dieser: Das müsse ich dann Herrn Eiselt zusenden und nicht Ebay.
Der Hersteller der Geräte kann mir also versichern, das es seine Geräte sind und dennoch soll ein 3. Entscheiden, ob die Geräte weiter auf Ebay vertrieben werden dürfen oder nicht, der nicht mal autorisiert ist von OBDSTAR Technology Co.,Ltd in Deutschland tätig zu sein, nur weil er den Namen OBDstar beim Patentamt reistrieren lassen hat und eine Seite aufgesetzt hat die www. obdstar-deutschland.eu heißt ?
Wie würdet ihr da vorgehen?
Ist doch eigentlich schon betrug am Kunden, wenn einer sich Autorisierter Händler von OBDstar Geräten schimpft, seine eigene Seite aufmacht und weder obdstar.com weiß das die einen Autorisierten Händler in Deutschland haben, noch kann er nachweisen, das er autorisiert ist von der Firma.
Gruß Marcel
Ich würde zur Rechtsberatung einen Fachanwalt fragen und nicht ein öffentliches Forum. Und wenn du einen guten Anwalt erwischst kann er dir auch sicher anständige AGB erstellen und erklären was sonst noch bei dir Abmahnbar ist.