27-09-2012 12:05
Hallo
ich habe ein Sofort-Kaufen-Angebot nach 2 Tagen wieder entfernt wegen einem Fehler und dann später wieder aktiviert, also wieder eingestellt.
Muss ich nun die Angebotsgebühr 2 mal bezahlen?
JA....
@benediktxvii
ich versende den Artikel als versicherten Versand mit DHL auch wenn die VK dann vielleicht bei 6,90 € liegen.
Wegen der 3 € mache ich da keine Welle.
@micentral
was hätte man denn bei einem nagelneuen, originalverpackten Samsumg S3 zu reklamieren wo auch noch die Siegel unverletzt sind?
Oder was meinst du?
überarbeite den Artikel nochmal.....
Päckchenversand geht in dieser Preisklasse gar nicht !
Sendungsverfolgt zur eigenen Sicherheit !
Nebenbei erwähnt:
Dein Angebot ist zu teuer.
Warum sollte jemand etwas bei einem Privaten zum gleichen Preis kaufen,wie bei einem Gewerblichen
(bei dem man reklamieren kann)?
Was der erzählt ,ist nebensächlich.
2 Jährige Gewährleistung bei Neuware ist Pflicht.
Bei Garantie hast Du einen Garantieschein oder Garantieurkunde (nennt jeder so,wie er will).
Garantieen sind aber auch meist personenbezogen und nicht übertragbar.
PS: Mein S3 hat Gewährleistung und 6 Monate Garantie.
Stammt auch von der Telekom.
@micentral
erst mal danke für deinen Hinweis, habe das im Angebot geändert und werde heute Nachmittag dem Typ in dem Telekom-Laden mal auf den Zahn fühlen und das noch genau klären.
??? Wie Samsung bietet nur eine 2-jährige Gewährleistung???
Der Typ in dem Telekom-Shop hat mir was von Garantie erzählt.
Bist du dir sicher?
"Ansonsten gilt: Ich bin kein gewerblicher Händler sondern privater Verkäufer und kann somit keine Rücknahme oder weitere Garantien, ausser der regulären 2-jährigen
Herstellergarantie, anbieten."
So so,Du bietest also eine 2 Jährige Herstellergarantie an?
Das finde ich Klasse,Samsung bietet die nicht.
Die bieten nur eine 2jährige Gewährleistung an.
;-)Sofortkauf
Ja und wenn nur 1 Minute eingestellt gewesen wäre, ist die Einstellgebühr fällig.
Noch Rat bei der Summe ,
kein Päckchenversand.
nein es lagen noch keine Gebote vor. Habe das Angebot rausgenommen weil unklarheiten bestanden und nach Klärung habe ich einfach nur auf "Wiedereinstellen" geklickt und es noch mal eingestellt.
Falls in der "alten " Auktion bereits Gebote drauf waren,
hat der Höchstbieter evtl. sogar das Recht,den Artikel einzufordern.