02-03-2019 15:11
habe ein heute ein anschreiben bekommen da die mich als gewerblichen verküfer sehen obwohl ich nur geschenkt esache verkufe .soll nun bis zum 4 eine erklärung und bis zum 7 eine gebühr bezahlen .ist das alles so rechtens ,wollte montag erstmal zum anwalt
Ich habe da noch so einen Verdacht:
> Einen nicht allzu geringen Anteil Deiner Artikel hast Du von Pearl bezogen und verkaufst diese hier nun wieder.
> Desweiteren verkaufst Du hier öfters scheinbare Merchandising-Produkte von Markenherstellern bzw. Rechte-Inhabern (z.B. von Fußballvereinen oder Sprituosen).
> Du weißt m.E. schon was Du tust, wenn Du z.B. original verpackte Zahnbürsten im 12er-Pack als "gebraucht" anbietest.
Einen dieser Punkte dürfte nun ein findiger Abmahner als Anlass genommen haben, oder der tatsächliche Rechteinhaber.
Was und welches Fehlverhalten denn die Abmahnung nun exakt zum Inhalt hatte, müsste klar ersichtlich sein und dürfte bislang nur Dir und dem Abmahner bekannt sein.
Wie schon von allen Seiten inkl. Dir selbst beschrieben:
Geh zum Anwalt.
Ganz ehrlich?
Ich würde erstmal und bis zur Klärung der Umstände alle unbebotenen Artikel und die Sofortkauf-Artikel rausnehmen.
Auch das automatische Wiedereinstellen abschalten, nicht dass Dir die Angebote noch mal "von allein losgehen".
Kläre das am besten mit dem eBay-Kundenservice per Telefon vorher ab, damit Du wegen des vorzeitigen Beendens und irgendwelcher schwachmatiger Automatismen auf eBay nicht auch noch "Strafprovisionen" zahlen musst.
Lass dir hier nicht so einen Heuhaufen erzählen. Privaten Verkäufern, die viel verkaufen, wird hier im Forum gerne unterstellt, sie seien in Wirklichkeit gewerblich. Sobald hier jemand etwas postet, wird dessen Verkauf sofort zerlegt und genaustens unter die Lupe genommen. Dann folgen falsche Thesen, die sie vorher bei anderen, ehrwürdigen Forenmitgliederm gelesen haben.
Ich habe bezüglich eines anderen Themas am Sonntag mit eBay telefoniert und dabei auch dieses Gebahren angesprochen und ich konnte förmlich das Augenrollen hören. Viele Experten hier und mit viel Verschwörungstheorien, was die pösen pösen eBay und Paypal Konzerne uns armen armen Usern so alles antun. Dabei handelt es sich schlicht um gewerbliche Verkäufer, die aus Sorge um einen privaten Konkurrenten hier Quatsch erzählen (O-Ton der Mitarbeiterin).
Es gibt bei der Rechtsschutzversicherung einen Baustein „Abmahnungen übers Internet“ das kann ich nur empfehlen. Mein Rechtsanwalt finanziert sich glaube ein zweites Haus auf Malle mit Abmahnungen aus dem Internet. Ganz besonders bei so einer ganz seriösen, bei der man bis 4 eine Erklärung und bis 7 eine Gebühr abgeben soll, da höre ich ihn schon von weitem die Hände reiben.
Hat man bei mir übrigens auch mal versucht, weil ich aus einem riesigen Haus in den USA in eine Wohnung in Deutschland gezogen bin und neben meinem Haushalt auch noch Teile des Haushaltes meiner verstorbenen Schwester verkauft habe. Da hat sich wohl so ein neidischer Geweblicher richtig dran gestört. Bei den Sachen waren tatsächlich auch neue, noch eingeschweißte Produkte darunter, man möge sich jetzt festhalten über so eine unfassbare Tatsache!
Die Abmahnung war so schnell vom Tisch, so schnell konnte der Mahnende nicht mal „zweites Haus auf Mallorca“ sagen. Also nicht gleich das Zittern kriegen, es gibt gute Gründe warum auch ein privater Verkäufer viele Angebote gelistet hat. Ich bin bis heute privater Verkäufer.
Ja..das ist die Falle die ebay jedem privaten VK hier stellt.
Das Angebot ..z.B. bis zu 100 Artikel einzustellen ohne zusätzliche Gebüheren und ..und..und.
Was ebay Dir nicht sagt, ist, das Du wie nun erlebt, ganz schnell eine Abmahnung kassieren kannst.
Da interessiert es auch nicht ob die angebotenen Sachen neu oder gebraucht sind.
Grundsätzlich zählt hier nur die Provision und die blauäugigen fallen auf solche Angebote gerne herein.
Du stellst hier eine Frage liest du auch nur eine einzige gegebene Antwort?
Anstatt deine neuen Artikel in der Beschreibung in gebraucht zu ändern, beende deine Angebote und nimm dir einen Fachanwalt.
Die Frist wenn ich das richtig verstehe ist der Montag, viel Zeit bleibt dir nicht zum Handeln.
Hallo @neuhier
schlicht und einfach:
Beende sofort alle unbebotenen Aritkel und Sofort-Kaufen Angebote. Gehe Montag zum Anwalt. Ich hoffe mal, dass in Deiner Gegend der Rosenmontag nicht zum Ausnahmezustand führt.
@neuhier schrieb:habe ein heute ein anschreiben bekommen da die mich als gewerblichen verküfer sehen obwohl ich nur geschenkt esache verkufe .soll nun bis zum 4 eine erklärung und bis zum 7 eine gebühr bezahlen .ist das alles so rechtens ,wollte montag erstmal zum anwalt
Servus @neuhier
Schön, dass hier auch gleich Richter zu sitzen scheinen. 😉
Die Frist ist böse.
Bei Abmahnungen dürfen die Fristen allerdings sehr kurz sein,
weil man schließlich etwas abstellen will - und das kurzfristig.
In Deinem Fall wirst Du Dich schwerlich aus der Sache herausziehen können.
Von 42 verkauften Artikeln waren 38 neu.
Es hilft doch nichts,
dass Du jetzt unausgepackte Ware oder Ware mit Etikett als gebraucht deklarierst.
Im Gegenteil - das hinterlässt den Eindruck,
dass Du über Deinen Status hinwegtäuschen willst.
Hältst Du dennoch diese Abmahnung für unberechtigt,
kannst Du abwarten,
ob es zu gerichtlichen Schritten gegen Dich kommt
oder gleich widersprechen.
Räumst Du ein,
dass Dein Tun gewerblicher Natur ist,
hast Du verschiedene Möglichkeiten.
a) Du bittest um eine Fristverlängerung oder zahlst gleich
und unterschreibst die Unterlassungserklärung ... unabgeändert oder nicht.
Mach Dir aber klar, WAS Du da unterschreibst.
b) Du trittst in Verhandlungen ein und änderst die abgemahnten Punkte.
Ich würde Dir allerdings nicht raten,
irgendwas ohne anwaltlich Unterstützung zu tun.
Dass Du geschenkte Sachen verkaufst,
macht es überhaupt nicht besser. Im Gegenteil.
@neuhier schrieb:habe ein heute ein anschreiben bekommen da die mich als gewerblichen verküfer sehen obwohl ich nur geschenkt esache verkufe .soll nun bis zum 4 eine erklärung und bis zum 7 eine gebühr bezahlen .ist das alles so rechtens ,wollte montag erstmal zum anwalt
der Gang ist auch mehr als überfällig:
was Du hier treibst hat mit einem Privatverkauf nicht das geringste zu tun
-
die Abmahnung ist berechtigt - jetzt kannst Du über Deinen Fachanwalt (der sich im Fernabsatz/Abmahnrecht auskennen sollte) nur noch versuchen die Abmahnkosten zu verhandeln/zu senken.
Das Du bei diesem Hintergrund Deine priverblichen Angebote mit 84 (!) Artikeln noch online läßt ist schlicht und ergreifend d.u.m.m.
Dein andauernder Verkauf hat einen Gewerblichen Verkäufer, der seine Käufer nicht um ihre Verbraucherrechte betuppiniert, auf den Plan gerufen - was auch kein Wunder ist:
Natürlich das "rechtens" - hast Du etwa geglaubt das man laufend Unmengen von Krempeln via Ebay verhökern kann und niemanden stört es?
kopfschüttel*
Wenn Du schon zu einem geeigneten Rechtsanwalt gehst: sei ehrlich zu ihm!
Du bekommst aber merkwürdige Geschenke...
Kann es sein, dass Du gern auf Messen gehst, dort reichlich Gratis-Giveaways mitnimmst und die dann auf ebay verscherbelst?
Deine Artike sind jedenfalls keine tyischen dorppelten Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke und auch für gelegentliche Fehlkäufe ist es einfach zu viel.
Suche Dir einen fähigen Anwalt. Das kann zumindest helfen, die Kosten zu minimieren.
@neuhier schrieb:habe ein heute ein anschreiben bekommen da die mich als gewerblichen verküfer sehen obwohl ich nur geschenkt esache verkufe .soll nun bis zum 4 eine erklärung und bis zum 7 eine gebühr bezahlen .ist das alles so rechtens ,wollte montag erstmal zum anwalt
https://www.ebay.de/sch/neuhier/m.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&_ipg = 84
Typischer Fall von selbst Schuld
https://www.ebay.de/sch/neuhier/m.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&_ipg = 309
= 43
Ich verkaufe öfter oder in größerem Umfang bei eBay. Ab wann handele ich als gewerblicher Verkäufer?
https://www.internetrecht-rostock.de/privater-verkauf-ebay-abmahnung.htm
Ohne Anwalt solltest du nichts unternehmen!
neuhier schrieb:habe ein heute ein anschreiben bekommen da die mich als gewerblichen verküfer sehen obwohl ich nur geschenkt esache verkufe .soll nun bis zum 4 eine erklärung und bis zum 7 eine gebühr bezahlen .ist das alles so rechtens ,wollte montag erstmal zum anwalt
Du bekommst aber sehr viele "neue" Sachen geschenkt ...
ich würde auf jeden Fall den Gang zum (geeigneten) Rechtsanwalt empfehlen, nur der kann Dir raten, was Du machen sollst - geeignet deshalb, weil es kein Wald- und Wiesenanwalt sein sollte, keiner der nur auf Scheidungsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht etc. spezialisiert ist, sondern sich mit der Materie auskennt