16-08-2012 10:04
Hallo, kann mir jemand weiter helfen ? Ich bin in einer sehr unglücklichen Situation geraten. Ich habe mit unseren Vermieter (Büro) Streitigkeiten, so dass wir den Mietvertrag fristlos gekündigt haben und sämtliche Zahlungen wegen Gegenforderungen die wir haben eingestellt haben. Die Angelegenheit bearbeitet unser Anwalt. Insofern hat das rechtlich alles seine Richtigkeit.
Da wir aus dem Büro raus gehen, habe ich unsere Möbel über eBay verkauft (Zahlung bei Abholung). Jetzt hat er ohne mein Wissen den Schlosszylinder ausgetauscht. Zwar kümmert sich jetzt auch der Anwalt darum, ändert aber aktuell nichts an der Tatsache, das ich die verkauften Möbel ( zumindest im Moment) nicht heraus geben kann. Einige haben sich nicht einmal bei mir gemeldet.
Kann mir jemand sagen was ich jetzt noch machen kann ? Die Auktion kann ich nicht mehr abbrechen, die ist zu Ende. Den Käufer kann ich informieren, ist klar. Dann hagelt es sicherlich nergative Bewertungen.
Und Peinlich ist die Sache obendrein. Gibt es nicht eine Möglichkeit andere Möglichkeit ?
Danke und Gruß
Die Angelegenheit bearbeitet unser Anwalt. Insofern hat das rechtlich alles seine Richtigkeit.
Ob deine fristlose Kündigung (in dem Fall hättest du die Räume aber auch fristlos, d. h. sofort, geräumt übergeben müssen und nicht erst, wenn du die Möbel versteigert und hast abholen lassen) und deine Aufrechnung rechtens ist/war entscheidet aber nicht dein Anwalt, sondern ggf. ein Richer und ob das Vorgehen deines Vermieters rechtens war, ebenfalls und das kann dauern. So lange wird sich kaum einer deiner Käufer gedulden wollen.
Was du tun kannst/musst, wenn Käufer es nicht bei der negativen Bewertung belassen (die sollte eigentlich deine geringste Sorge sein) sollte dir aber ebenfalls dein Anwalt erklären können.
Deine Streitigkeiten mit Deinem Vermieter gehen Deine Möbelkäufer nichts an.
Du mußt dafür sogen, daß sie die gekauften Möbel bekommen oder ihnen Ersatz
liefern. Deine Aussage im Threadtitel, die Artikel stünden nach Ende der Auktion
nicht mehr zum Verkauf, ist Quatsch. Der Verkauf hat bereits stattgefunden.
Eine Weile kannst Du die Käufer vielleicht vertrösten, aber dann mußt Du liefern.
Notfalls mußt Du eben gleichwertige Artikel kaufen gehen.
ABER! :_|
Ein richiges Impressum (Pflichtangaben), Widerrufsbelehrung? Warum fehlt das in Deinen Angeboten?
Ich kann Dir das Schloß öffnen :-p.
Im Ernst. Ich gehe mal davon aus das der Vermieter von seinem Pfandrecht gebraucht gemacht hat? Lass das den Anwalt erlegigen. Schildere dem den Fall und gib Deinen Käufern die Rufnummer das Anwaltes.
Moin
da Du bereits bei einem Anwalt bist,
solltest Du ihn auch hier bei um Rat fragen.
DER weiss, was zu tun ist, ganz sicher!
"
ABER!
Ein richiges Impressum (Pflichtangaben), Widerrufsbelehrung? Warum fehlt das in Deinen Angeboten?"
Weil TE das Konto bestimmt nur für den Verkauf der Möbel "schnell" mal auf gewerblich umgestellt hat.