06-06-2013 17:52
Hallo, ich hatte gestern schon einmal eine Frage zu ein paar Schuhe (140973805531) gestellt. Es ging darum, dass eine Kundin 14 Tage nach erhalt der Schuhe reklamiert und eine Teilrückerstattung erwirken will. Nun habe ich dieses abgelehnt und eine Rückerstattung der Kaufsumme angeboten.
Heute wiederum lehnt die Kundin eine Rückerstattung ab.
Sie teilt mir mit, dass sie sich darauf bezieht, dass in meinem Angebot eine Rücknahme der Schuhe ausgeschlossen sei und habe sich deshalb nicht bei mir gemeldet um evtl. Optionen zu klären. Schade eigentlich. Nun ja sie war wie aus ihrem Schreiben zu entnehmen tatsächlich beim Schuster und hat, was auch immer Reparieren lassen. Wie kann ich jetzt weiter vorgehen. Muss ich das jetzt auch noch im nachhinein bezahlen???
Kurz und Knapp:
Die Käuferin hat den Zustand der Ware durch eine dritte Partei verändert.
Fazit: Sie hat jeden Anspruch verwirkt!
Ende!!
Hallo,
das du in deiner ArtikelBeschreibung eine Rücknahme ausschliesst spielt bei einem Sachmangel überhaupt keine Rolle.
Bei einem Sachmangel kann auch ein privater Verkäufer keine Rücknahme ausschliessen und deine Käuferin beruft sich ja auf einen Sachmangel.
Siehe dazu § 434 BGB
Das bedeutet das dir die Käuferin das Recht der Nacherfüllung einräumen muss. Sollte die Nacherfüllung 2x nicht erfüllt werden, erst dann hat die Käuferin das Recht eine Minderung zu verlangen.
Siehe dazu § 437 BGB
Der Verkäufer hat das Recht eine volle Erstattung vorzunehmen anstatt eine Nacherfüllung zu leisten.
schau` einfach nochmal in Deinen ersten Bericht:
da haste die entsprechenden Informationen bereits erhalten.....
Klingt nach klassischem Nachverhandeln.
Wenn der Käufer einen Artikel reklamiert, steht Dir als Verkäufer das Recht der Nachbesserung zu. Heißt Rücksendung der Ware und nach Prüfung kannst Du dann den Schaden beheben.
Ich bin der Meinung durch die eigenmächtige Reparatur der Schuhe bist Du raus. Das hätte dann wenigstens mit Dir abgesprochen werden müssen.
Wenn Du also unbedingt Geld erstatten möchtest, dann auf alle Fälle nur nach Beweiskräftigen Fotos, wie es Dir schon weiter oben empfohlen wurde.
Na was mach ich denn nun? Bin total orientierungslos. Sie hat sich doch auch jetzt gemeldet warum denn dann nicht gleich nach erhalt der Ware. Selbst wenn sie mir Bilder über ihre "neuen" Schuhe sendet , freue ich mich für sie, aber bezahle sie doch nicht noch .Oder?
Ich finde, ein Foto der "reparierten" Gummisohle wäre nicht verkehrt.Da wäre ich doch mal echt gespannt, was da ein "Schuster" an der Ledersohle........(!) gemacht haben will.
Und zwar so, dass man auch erkennen kann, dass es DEIN Schuh ist - du hast soviele Bilder reingestellt.
Du musst doch nicht auf Zuruf erstatten.
Ein wenig Beweise liefern sollte deine Käuferin aber schon !
Mein Text wurde verschluckt, habe jetzt keine Lust mehr alles noch mal zu schreiben.
Hallo,
wenn sie doch beim Schuster war hat sie sich bestimmt eine Rechnung mit den genauen Angaben der Schuhe und was repariert wurde geben lassen. Aber was soll es, sie lehnt ein