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Artikel wiedereinstellen kostenpflichtig?

Hallo Community !

 

Wollte mal nachfragen seit wann das Wiedereinstellen von Artikeln kostenpflichtig ist?

Ich meine das das einmalige Wiedereinstellen bisher kostenlos war, oder irre ich mich da? 😐

Schönen Dank schonmal für eure Hilfe!

 

Grüße Oneday1da

Akzeptiert Lösungen (2)

Akzeptiert Lösungen (2)

kogo2004
Auf Erkundungstour

Moin oneday,

 

schau` mal hier rein:

 

http://pages.ebay.de/help/sell/relist.html

 

Auszug:

 

"Sie können Ihren Artikel wiedereinstellen, wenn Ihr Angebot endet, ohne dass ein Gebot vorliegt, der Artikel nicht gekauft wurde oder der Käufer den Artikel nicht bezahlt hat.

Wird der Artikel beim zweiten Mal verkauft, bekommen Sie die Angebotsgebühr für das Wiedereinstellen erstattet."

 

Diese Regelung gilt ausschließlich für die Angebotsgebühr und nicht für andere Gebühren wie die für Zusatzoptionen (Fettschrift, Highlight, usw.).

 

oder meinst Du den Button der Dir beim Einstellen angezeigt wird:

 

"kostenpflichtig einstellen"?

 

 

Moin...

 

Das Wiedereinstellen ist nicht kostenlos, wenn Du Zusatzoptionen, wie erhöhten Startpreis, Sofortkauf, mehrere Bilder usw.  gewählt hattest.


Dir wird aber die Angebotsgebühr gutgeschrieben, wenn Du beim zweiten Durchgang verkaufst.

Antworten (2)

Antworten (2)

Hallo Grimmi, Hallo Kogo !

 

Danke euch beiden, dann hatte ich das wohl wirklich falsch in Erinnerung.

@Kogo

Auf die Idee mal in der Hilfe nachzuschauen hätte ich wohl auch selbst kommen können..

Danke Dir für die sehr ausführliche Antwort! :-x

 

Einfach super wie einem hier geholfen wird.

 

Gruß oneday

Hallo



ich bin durch das googeln hier her gelangt. Ich habe eine Handy verkauft, aber der Käufer hat sich nicht mehr gemeldet.

Ich möchte den Artikel wieder einstellen. Ich klicke also bei dem Artikel auf wiedereinstellen. Aber oben steht dann ein kleiner Text:

Für diesen wiedereingestellten Artikel kann derzeit keine Gutschrift der Angebotsgebühr gewährt werden


Ich meine, es sind schon 32€, und wenn ich beim zweiten mal nochmal die zahlen muss, dann sind es schon 1/5 des Verkaufswerts.

Daher die Frage: mache ich da alles richtig? Werden diese Verkaufsgebühren erstattet, wenn man beim zweiten mal erfolgreich ist? Oder muss ich etwas markieren davor, nach dem Motto nicht Verkauft, etc?

Grüße, Big ^^

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