09-06-2013 16:01
Hallo Leute Interessanter Fall,
eine Freundin hat einen Handy mit Hilfe von Ebay Angebotsersteller eingestellt und dafür auch die Gebühr bezahlt. Der Verkäufer hat nun reklamiert das das Handy mit einem 2,5 Zoll Display nicht die in der Artikelbeschreibung angegebne multitasch Oberfläche hat. es hat sich herausgestellt die Artikelbeschreibung von ebay war in diesem Punkt fehlerhaft. der Käufer will nun Minderung, meine Freundin hat bei ebay angerufen die sagen "nein" den so wörtlich: die Artikelbeschreibung ist jedeglich ein hinweis und kann vom tatsächlichen Produkt, das ja beschrieben war (handy xy11) abweichen. der ebay Service Mitarbeiter meinte da es ja von diesem handy nie ein handy mit 2,5 zoll multitasch gegeben hat handle es jedeglich um einen Käufer der Geld rausschlagen will und hat ihr geraten nichts zu tun und den Fall von ebay schlissen zu lassen. der Käufer droht nun aber mit dem Anwalt ebay bleibt aber (auch nach erneuter Nachfrage) bei seiner aussage "keine Minderung und keine Rücknahme" hat jemand Erfahrung?
Hi,
wenn sich da ein Fehler eingeschlichen hat und der Käufer damit unzufrieden ist, kann deine Freundin die Rückabwicklung anbieten.
(Da ich das Angebot ohne Artikelnummer nicht betrachten kann, weiß ich auch nicht, was deine Freundin in eigener Beschreibung noch dazugeschrieben hat.)
Mit der Minderung ist es immer so eine Sache, denn erstens wird dadurch der Artikel nicht zu dem, was der Käufer haben wollte und zweitens kann man eben auch nicht genau sagen, ob die Höhe der Minderung angemessen wäre.
Sollte der Käufer mit einer Rückabwicklung einverstanden sein, kann deine Freundin ihn bitten nach Rückversand und Geldrückfluss (inclusive 2x Porto) einem Transaktionsabbruch zuzustimmen, dann erhält deine Freundin die Provision zurück. (Vorab dann das Porto für den Rückversand, das Restgeld bei Erhalt des Artikels ?!)
Warum hat deine Freundin das Angebot nicht kontrolliert?
Man kann doch nicht Blind den Vorgaben vertrauen.
btw: sicher das es ein Handy und keine Kamera war?
Du kennst sicherlich diesen Grundsatz bei eBay:
http://pages.ebay.de/help/policies/seller-shill-bidding.html
ach ja, die "Service Mitarbeiter" von eBay :^O
der Verkäufer ist für sein Angebot verantwortlich
ich weiß jetzt nicht, ob man Handys ohne Katalogdaten hier einstellen kann - sowas kaufe und verkaufe ich nicht
... allerdings ist es bekannt, daß diese Daten nicht immer korrekt sind
wenn nun etwas in den Katalogdaten nicht stimmt, und man gezwungen ist, die Daten zu verwenden, hat man groß und deutlich in der AB darauf zu verweisen, wie der Artikel tatsächlich beschaffen ist
wenn man die Katalogdaten nicht verwenden muß, sollte man es auch nicht machen, sondern schlicht und ergreifend sich etwas Mühe geben, um die AB mit den korrekten Daten selbst zu verfassen
ergo: Fehler der "Freundin"