24-11-2015 17:42
Kann ich meinen verkauften Artikel wieder einstellen und erhalte dann die Prov. Gebühr zurück. Ist erst 2 Tage her, habe aber ein Gefühl, dass das wieder so ein Fakekauf ist. Kurz mal zur Schilderung: Am 22.11. hat sich der ebayer angemeldet und per sofortkauf die Ware erworben. Wollte dann, das ich die Schuhe per NN also Nachnahme versenden, da sie die Stiefel bis Donnerstag benötige. Wurde von mir abgelehnt, da ich in Vorkasse gehen muss und das Risiko nicht eingehen will. Habe sie mehrmals angeschrieben, kann die Ware erst nach Geldeingang verschicken und wenn es so eilig ist soll sie per paypal bezahlen. Dieses wurde abgelehnt. Sie wurde auch von ebay angeschrieben und seitdem herrscht Totenstille
@rosecane schrieb:Kann ich meinen verkauften Artikel wieder einstellen und erhalte dann die Prov. Gebühr zurück. Ist erst 2 Tage her, habe aber ein Gefühl, dass das wieder so ein Fakekauf ist. Kurz mal zur Schilderung: Am 22.11. hat sich der ebayer angemeldet und per sofortkauf die Ware erworben. Wollte dann, das ich die Schuhe per NN also Nachnahme versenden, da sie die Stiefel bis Donnerstag benötige. Wurde von mir abgelehnt, da ich in Vorkasse gehen muss und das Risiko nicht eingehen will. Habe sie mehrmals angeschrieben, kann die Ware erst nach Geldeingang verschicken und wenn es so eilig ist soll sie per paypal bezahlen. Dieses wurde abgelehnt. Sie wurde auch von ebay angeschrieben und seitdem herrscht Totenstille
Hallo @rosecane,
Also ein ungutes Gefühl dürfte wohl nicht ausreichen, um den bestehenden Kaufvertrag anzufechten.
Du weißt ja auch gar nicht, ob das Geld nicht schon auf dem Weg zu Dir ist.
Das übliche Prozedere musst Du also schon durchlaufen. Fall eröffnen, nach 4 Tagen mit Verwarnung für den Käufer schließen, dann gibt es die Provision erstattet.
Dem Käufer schriftlich eine Frist zur Zahlung setzen (ca. 10 Tage datumsgenau) mit Ankündigung, nach erfolglosem Fristablauf betrachtest Du den Kaufvertrag als gekündigt.
Und DANN kannst Du wieder neu einstellen...