14-11-2012 22:52
Habe einen Artikel an hidukkel006 verkauft, und versehentlich den Umschlag schon verschickt, obwohl noch keine Zahlung eingegangen war. Nun sieht hidukkel006 natürlich keine Notwendigkeit mehr zu zahlen und hat mich um 17,50 Euro geprellt. Das ist zwar nicht die Welt, aber ich finde das Verhalten einfach nur asozial. Natürlich reagiert er weder auf meine mails noch auf die von Ebay, und die können den Fall nur bearbeiten, wenn er reagiert. Habe ich als Verkäufer jetzt so eine Art Verkäuferschutz oder kann ich das Geld abschreiben`??? Das passiert mir auch nur einmal.
Liebe Grüße sendet carolina
Das Geld kannst du praktisch als Lehrgeld abschreiben. 😞
Theoretisch kannst du zwar das Geld vom Käufer zivilrechtlich verlangen, doch bei dem Betrag steht der finazieller Aufwand für Abmahnen und/oder Anwaltschreiben, etc. in keinem Verhältnis zum Ergebnis.
Irgendwann lernen wir es durch solche Vorfälle alle: Verschicke nie und niemals Ware, bevor das Geld nicht da ist! Das geht 99x gut und dann trift man einen unehrlichen Menschen ... Ware weg, Geld weg und Porto hat man auch noch bezahlt. Tja ...