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Aus versehen 1 Euro Sofortkauf eingestellt

Hallo zusammen.

Ich habe aus versehen einen Artikel (Wert ca. 80 Euro) anstatt als Auktion für 1 Euro Sofortkauf eingestellt.

Ich habe umgehend dem Käufer, der den Artikel bereits nach wenigen Minuten gekauft hatte wiedersprochen, dass es ein Versehen von mir war den Artikel als Sofortkauf einzustellen. Mit dem Hinweis auf § 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums.

Jetzt möchte der Käufer den Vertrag auflösen - verlangt aber 25 Euro als Entschädigung.

Kann er das Geld verlangen oder sollte ich es darauf ankommen lassen und den Rechtsweg bestreiten?

MfG

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wendec
Auf Erkundungstour

>Da mit Angebot und Kauf ein Kaufvertrag zustandegekommen ist (§ 10 Abs. 1 der eBay-AGB), muss der Irrtum des Verkäufers nachgewiesen werden. Ich vermute einmal, dass hier, wenn keine Einigung erzielt werden kann nur noch ein Rechtsbeistand helfen kann. http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.htmlmfg Laura (PayPal)

 

Sorry "Laura", aber das ist doch mal wieder typisch Ebay!

 

Ob und wie Verträge zustandekommen (oder auch nicht), entscheidet immernoch das Gesetz und nicht Ebay. Und PayPal schon gar nicht!!

 

Die Ebay-AGB behandeln die Art und Weise des Vertragsabschlusses, nicht deren Gültigkeit. Und falls PayPal wieder mal widerrechtlich Gelder einbehält, hilft auch keine irgendwie geartete Klausel in den AGBs

 

Selbstverständlich gibt es den §119 und der ist in vielen solchen Fällen anwendbar. Natürlich ist es so, daß der Anbieter den Irrtum nachweisen muß, gegebenenfalls muß er einen Anwalt bemühen (und nicht der Käufer).

 

Aber warum macht Ebay es den Mitgleidern so einfach?  Offensichtlich ist das hier nicht er einzige Fall eines 1-Euro-Softrtkaufs. Wie auch die anderen Beiträge bestätigen.

 

Wie wäre es, wenn Ebay eine automatische Warnung einbaut beim Versuch, einen Artikel zu, sagen wir mal weniger als 5-10 Euro (je nach Kategorie) einzustellen?

Das Einstellen sollte natürlich möglich sein, aber man sieht dann einen rot-gelben Hinweistext und muß nochmal klicken.

 

Müßig, darauf hinzuweisen, daß diese Maßnahme, so sie denn realisiert wäre, den §119 nicht ausschließt. Aber die Zahl der Streitfälle reduzieren kann.

 

wendec
Auf Erkundungstour

Hallo zusammen.

Ich habe aus versehen einen Artikel (Wert ca. 80 Euro) anstatt als Auktion für 1 Euro Sofortkauf eingestellt.

Ich habe umgehend dem Käufer, der den Artikel bereits nach wenigen Minuten gekauft hatte wiedersprochen, dass es ein Versehen von mir war den Artikel als Sofortkauf einzustellen. Mit dem Hinweis auf § 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums.

Jetzt möchte der Käufer den Vertrag auflösen - verlangt aber 25 Euro als Entschädigung.

Kann er das Geld verlangen oder sollte ich es darauf ankommen lassen und den Rechtsweg bestreiten?

MfG

 

Ich bin kein Anwalt, aber dafür ist dieser Hinweis auch kostenlos:

 

Du hast den Vertrag mit der Begründung §119 aufgelöst.

Gegebenenfalls mußt du vor Gericht beweisen, daß der Irrtum tatsächlich begründet ist.

 

Der Käufer kann keinen Schaden geltendmachen, da ihm keiner entstanden ist -- er konnte ja nicht ahnen, daß du etwas so billig einstellst und sich dann darauf verlassen.

 

Wenn ich in einen Laden gehe und mein Lieblingsartikel wurde vor 2 Minuten ausverkauft, wird mir der Laden auch nicht den Kaufpreis für einen Kauf der Ware in einem andere Laden erstatten.

 

Wenn der Käufer einen Anwalt bemüht (der ihm vermutlich seine Erfolglosigkeit nahelegen wird), kostet das auch so ca. 20 Euro.

 

Ich glaube kaum, daß er deswegen klagen wird.

 

 

der käufer heißt eintopfesser.

also soll ich einfach mal abwarten?

Das ist Erpressung ! Melde den Fall eBay !Eine Rote kann er dir zwar geben, aber die wird mit ziemlicher Sicherheit wieder entfernt werden. hebe dir seine Mails auf und schicke sie mit an eBay.

Hier kannst du gern nachlesen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

 

Noch einmal. Er hat keinerlei Anspruch !

teile ihm mit,dass er sich wegen Erpressung strafbar macht. Sollte er dich weiterhin belästigen,könne er mit einer Anzeige rechnen.Falls du eine Rechtsschutzvers.hast oder einen Anwalt kennst,kannst du dort nachfragen.

Gebühren fallen für dich nicht an. Ebay Prob melden,Geb.Gutschrift beantragen.

 

@ Laura.

Hier ist KEIN Vertrag zustande gekommen.Warum? Irrtümlich falsch eingestellt.Nach Bemerken  des Fehlers widerufen. Es waren gerade ein paar Minuten vergangen.

Und nun komm in die Hufe und schmeiß diesen Sofortkaufjäger und Erpresser raus !

Wo gibt´s denn sowas,dass ihr auch noch solchen Typen recht gebt !

Unglaublich.

Hallo. Das ist ein mieser Erpressungsversuch.

Nenn doch mal den Namen des Bieters. Den eBay-Acc.nicht den Realnamen.

Kannst ihm schreiben, er soll´s doch mal versuchen, einzuklagen. Melde eBay diesen Erpressungsversuch.

Mit §119 hast du richtig gehandelt.Dein Möchtegern - Käufer hat da überhaupt keine Rechte.

Ach ja. Wenn Rechtsweg,dann muß er den beschreiten. Verlangen kann er gar nichts.

Außer kostenlos einen Tritt in den Kofferraum.

Lass dich durch solche Schnäppchenjaäger nicht einschüchtern.Es gibt eine ganze Reihe von solchen Typen,die auf diese Art und Weise andere über den Tisch ziehen.

Setze den Typen auf deine Liste für ausgeschlossene Bieter.

kann mir keiner helfen?

Hallo Leute,

 

mir ist gestern auch ein Fehler unterlaufen. Wie viele hab ich meine Sachen versucht bei ebay zu verkaufen leider statt Auktion von einen Euro hab ich Sofortkauf ein Euro gemacht. (Versehentlich) Wurde gekauft. Hab mich direkt mit dem Hinweis auf § 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums bei dem Käufer gemeldet. Doch der Köufer hat mir eine Antwort mit "Gekauft ist Gekauft" geschrieben. Mein Versuch den Verkauf ab zu brechen scheiterte auch da der Käufer abgelehnt hat.

 

Nun sagt er ich muss auf eine Antwort von seinem Anwalt wartem.

 

meine Frage: Was passiert da? Wie lange muss ich warten bis ich die Sachen verkaufen kann?

 

Es handelt sich um ein Galaxy S2 mit einem Galaxy Tab2 10.1

 

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=300781733588&ssPageName=ADME:L:EOISSA:DE:1123#ht_5...

 

sein ebaynick: eknuf1969

 

Wie soll man auf das Schreiben von seinem Anwalt reagieren?

 

 

Danke für die Antworten im Vorraus.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hallo...

 

Ist seine Meinung richtig?? Er hat nämlich auch pei mir wan gekauft. Ich habe auch außversehen einen Artikel für 1 Euro SofortKauf reingesetzt...

 

----------------

 

Hallo,

Internetauktionen sind sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer bindend. Das hat der BGH bereits in mehreren Urteilen für rechtssicher geklärt. Denn eine Willenserklärung (§§ 145ff BGB) kann durch Mausklick abgegeben werden. Dies bedeutet, dass ein wirksamer Kaufvertrag gemäß § 433 ff BGB mit allen Rechten und Pflichten zustandekommt. Dies hat zur Folge, dass der Verkäufer zum einen verpflichtet ist, die Ware zu übergeben, der Käufer verpflichtet ist, den Kaufpreis zu zahlen. Diese Ansprüche können auch eingeklagt werden. Das auf den Abschluss eines Kaufvertrags gerichtete Angebot des Verkäufers ist auch dann wirksam, wenn lediglich ein Kaufpreis erzielt wird, der deutlich unterhalb des Einkaufspreises liegt.

Im übrigen ist der Kaufvertag sehr wohl zustandgekommen. Mit dem von Ihnen aufgeführten Paragraphen fechten Sie den KV lediglich an.

Gruss

- kellersollleerwerden11

Hallo,

 

ist mir ähnlich passiert. Artikelwert vielleicht ca. 30 Euro.

 

Nun fordert Käufer "kellersollleerwerden11" die Erfüllung des Kaufvertrages.

 

Habe auf Irrtum und 119 BGB hingewiesen.

 

LG

 

Karin

 

 

Der eventuell nötigende Versuch auf die 25 Teuronen ist natürlich eine Unverschämtheit, aber der denkt sich wohl "Versuch ist nicht strafbar" ?

 

Ansonsten ist

 

http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

 

richtig!

Und nenn uns bitte den Accountnamen des Käufers.Allein schon deshalb,um ihn auf die Sperrlisten zu setzen. Zudem kann man nachforschen,ob er diese Masche schon häufiger durchgezogen hat,was ich vermute.

Wo kann ich dies nun rechtssicher nachvollziehen das ich keine Entschädigung bezahlen muss?

Der Käufer besteht wehement auf den Betrag von 25 Euro und will jetzt auf 50 Euro erhöhen oder mich bewerten?

Was kann ich tun wenn der Käufer mich negativ bewerten will? Werden dann auch die Gebühren fällig?

MfG

Da mit Angebot und Kauf ein Kaufvertrag zustandegekommen ist (§ 10 Abs. 1 der eBay-AGB), muss der Irrtum des Verkäufers nachgewiesen werden. Ich vermute einmal, dass hier, wenn keine Einigung erzielt werden kann nur noch ein Rechtsbeistand helfen kann.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html

Ich habe dieses Problem aKtuell und der Käufer hat 100 Euro Schadenersatz gefordert.

Das nenn ich erpressung vom feinsten.

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