18-02-2011 03:22
Hallo zusammen.
Ich habe aus versehen einen Artikel (Wert ca. 80 Euro) anstatt als Auktion für 1 Euro Sofortkauf eingestellt.
Ich habe umgehend dem Käufer, der den Artikel bereits nach wenigen Minuten gekauft hatte wiedersprochen, dass es ein Versehen von mir war den Artikel als Sofortkauf einzustellen. Mit dem Hinweis auf § 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums.
Jetzt möchte der Käufer den Vertrag auflösen - verlangt aber 25 Euro als Entschädigung.
Kann er das Geld verlangen oder sollte ich es darauf ankommen lassen und den Rechtsweg bestreiten?
MfG
Wo kann ich dies nun rechtssicher nachvollziehen das ich keine Entschädigung bezahlen muss?
Der Käufer besteht wehement auf den Betrag von 25 Euro und will jetzt auf 50 Euro erhöhen oder mich bewerten?
Was kann ich tun wenn der Käufer mich negativ bewerten will? Werden dann auch die Gebühren fällig?
MfG