31-12-2013 20:56
Hallo Gemeinde, wenn ein Auto über Ebay verkauft wurde, macht man doch, wenn das Fahrzeug abgeholt wird, einen schriftlichen Kaufvertrag. Der hebt aber nicht automatisch den Kaufvertrag auf, den man über Ebay geschlossen hat. Ist es rechtlich ok, den dann im Kaufvertrag für nichtig zu erklären, oder geht das nicht?
Moin...
Ein rechtsgültiger Kaufvertrag ist bereits mit Ablauf der Auktion entstanden.
Wenn sich Käufer und Verkäufer auf einen zusätzlichen oder ergänzenden Kaufvertrag bei Abholung einigen, hat der Käufer die darin festgehaltenen Abweichungen zum Auktionsangebot mit seiner Unterschrift akzeptiert. Rechtsgültig wäre dann der letzte Kaufvertrag mit allen Vertragspunkten.
Beispiel:
Du bietest auf einen nagelneuen roten Flitzer und gewinnst die Auktion. Bei Abholung unterschreibst Du dann zusätzlichen bzw. ergänzenden einen Kaufvertrag in dem steht, das der Flitzer schon 1000 km auf dem Tacho hat. Dann hast Du diese Abweichung akzeptiert und Pech gehabt.
Wäre in dem Kaufvertrag aber gar nicht der neue rote Flitzer, sondern eine alte grüne Rostlaube Vertragsgegenstand........ Aber wer unterschreibt schon sowas?
Verstehe ich nicht - Du hast bereits einen bindenden Kaufvertrag - den kannst Du gerne nochmal gesondert schriftlich niederlegen.
Eine rechtliche Beratung darf Dir hier keiner geben ![]()
> weil man im Nachhinein als Käufer immer was finden kann. Und glaub mir, ich finde bei jedem Auto einen Mangel, der nicht beschrieben war 😉
Dann greift doch das hier, egal ob KFZ oder ein anderer Artikel
http://gronemjn.kilu.de/forenhilfe/faq8.htm
Das könnt ihr machen. Ich nehme an, es ist von privat an privat?
Wenn ihr Beide unterschrieben habt, dann ist das gültig was in dem neuen Vertrag drin steht.