30-12-2012 18:52
Servus und Hallo
Habe vor einigen Tagen ein Fahrzeug verkauft das von mir nach bestem Wissen beschrieben wurde. Ist mein Drittes verkauftes Fahrzeug seit ich bei e-bay bin. Hatte noch niemals Probleme und nun das. Das Fahrzeug wurde ein paar Tage nach Auktionsende bei mir abgeholt und angemeldet übergeben. Nach wiederum ein paar Tagen ( Heute ) erhalte ich vom Käufer eine Mail das das Fahrzeug ( angeblich - hatte aber noch nie Probleme damit ) nicht mehr anspringt. Umgemeldet hat er es auch noch nicht . Das Auto ist 22 Jahre alt mit einem Unfall und ging für lediglich 555 euronen weg. Was wollen die Leute für kleines ? Was neues ? Jedenfalls geht er mir jetzt mit Mails auf die Nerven . Er meldet das Auto nicht um bis er weis was alles kaputt ist . ??? Die Möglichkeit zur Probefahrt war gegeben und selbst bei der Übergabe schien er nicht besonders interessiert zu sein und fuhr nach grober Durchsicht vom Hof. Im Kaufvertrag ( wurde mit Datum und Uhrzeit an die Versicherung geschickt ) steht Unfallfahrzeug gekauft wie gesehen ohne Garantie . Nun meine Fragen . Muß ich das Fahrzeug zurück nehmen ? Soll ich die Kennzeichen von der Polizei holen lassen ? ( Das geht denn Kennzeichen sind eine Urkunde und die gehört mir ) oder lediglich der Versicherung melden was passiert ist ? Wie werde ich von weiteren Mails des Käufers verschont und wie werde ich die vermutlich schlechte Bewertung, die ich noch nicht erhalten habe ,wieder los .
Fragen über Fragen ....Tja , man lernt nie aus. Aber ich werde keinen Wagen mehr über ebay verkaufen...
Vielen Dank für die Mühe die ich mache und in Erwartung eurer Antworten...
Grüße und guten Rutsch.....
@Laubenpieper
..... man braucht keine Kennzeichen zum Abmelden als Verkäufer...
schau mal:
http://www.meldebox.de/Kfz-Zulassungsstelle/auto-verkaufen.php
Die Versicherung sollte natürlich auch informiert werden, falls es zu einem Unfall kommt o.ä.
Hi,
es geht ja nicht darum, dass man das Fahrzeug abmeldet, sondern dass man die Behörde vom Verkauf in Kenntnis setzt.
LG
Hi,
du hast den Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit, das ist vorrangig das Wichtigste! Eine Kopie bzw das entsprechende Blatt der Versicherung zugesand. Jetzt solltest du den Wagen schnellstens abmelden. Dazu bedarf es keine Schilder!
Im herkömmlichen Vertrag sind eigentlich für alle Angelegenheiten Kopieblätter drinnen.
Sollte etwas sein (Unfall oder ähnliches) hast du den Kaufvertrag als Beweis, dass der Wagen nicht mehr in deinem Zugriffsbereich war.
Reklamationen im Nachherrein müssten vom Käufer belegt werden können, dass die Mängel schon bei Übergabe vorhanden waren und verschwiegen wurden.
LG
Der Kaufvertrag MUSS zur zuständigen Zulassungsstelle, denn dazu gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zur unverzüglichen Vorlage (§ 13 Abs. 4 FZV) B-)
Und meine Tippfehler darfst auch behalten. 😉
Obwohl v.a. "Fahrezeug" ein sehr schönes Wort ist.
und "Stratprobleme" hatte doch jeder schon mal.....
Versicherung und Zulassungstelle beraten Dich auch gern.
Die wissen, was zu tun ist.
So sehe ich das auch. Das Fahrzeug wurde übergeben und gefahren. Somit war es bei Übergabe im beschriebenen Zustand. Du kannst doch nicht wissen, was der Käufer danach mit dem Fahrzeug gemacht hat (mal die Endgeschwindigkeit getestet; rumgebastelt o.ä.).
Ich würde den Kaufvertrag zusätzlich noch dem Straßenverkehrsamt zukommen lassen.
der K bemängelt also nun, das der Wagen nicht mehr anspringt.......
er tat es aber bei Abholung und in den ersten Tagen,
damit bist du raus aus der Sache, da du wie beschrieben übergeben hast
Du musst selbstverständlich zurück nehmen, wenn das Fahrzeug Mängel hat, die du in der AB nicht beschrieben hast.
Dass du keine Garantie gegeben hast, ist schon mal ok, ändert aber nichts an deinen Gewährleistungspflichten.
Die Polizei würde, wenn sie gnädig mit dir umgeht, freundlich lächeln. Und dich dann vor die Tür setzen.
Kennzeichen sind eine mit dem Fahrzeug verbundene Urkunde und gehen selbstverständlich in das Eigentum des Käufers über.
Das die Karre nicht umgemeldet wird, ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Die kannst du aber gerne anzeigen.
Die Versicherung interessiert sich für deine Probleme überhaupt nicht.
Eine schlechte Bewertung kannst du evtl. dann löschen lassen (zumindest den Text), wenn er unzulässige Begriffe enthält. Mit dem Punkt musst du auf jeden Fall leben.
Mails des Käufers kannst du in den Spam-Ordner umleiten.
was hat der erzielte Preis mit der Reklamation zu tun, #wäre der Zustand anders gewesen, denn der K den SK für 1500 genutzt hätte ?:|
@ mecker,
wenn Du keinen Plan hast dann mecker woanders !!!
oh Gott !!!
ich kanns nicht fassen !!
hier ist wieder die gesamte Forenkompetenz versammelt.
ein Verkäufer kann den Wagen NICHT ohne Papiere abmelden !!
Das ist FAKT und PUNKT !!!
1. Die Stratprobleme haben doch nichts mit dem Blechschaden zu tun.
2. Die Kennzeichen wurden mitverkauft wie auch der Fahrezeugbrief.
1. Du könntest versuchen, das Fahrzeug abzumelden.
Für eine Stillegung müßtest Du die Kennzeichen vorlegen zum Entstempeln,
aber es gibt ja einen neuen Halter, den Du nennen kannst.
(Kaufvertrag vorlegen!)
2. Du könntest versuchen, die Versicherung zu kündigen.
Unversicherte Fahrzeuge werden vom zuständigen Ordnungsamt zwangsweise stillgelegt.
Außerdem wirst Du den Versicherungsvertrag doch für Dein neues Auto brauchen.
Dann ist die alte Karre eh raus.
Nimm die Karre zurück. Und such dir einen Käufer aus Polen oder Afrika die sind nicht so empfindlich wenn der Preis stimmt.
Damit sollte lediglich zu Ausdruck gebracht werden das es sich hier um ein Fahrzeug im niedrigen Preissegment handelt. Ebenso liegt der Kaufpreis nur 100 euro über dem Restwert laut Gutachten.( Dafür wurde er angemeldet übergeben )Ich hege die Vermutung das der Käufer besagten Schaden mal eben ruck zuck reparieren wollte und das geht halt nicht. Ist zwar nur Blech sollte aber jemand machen der sich damit auskennt. Nun will er es vermutlich wieder los werden oder im nach hinein den Preis drücken...oder was auch immer