12-03-2013 21:22
Hallo ins Forum,
habe hier schon ein wenig gesucht, aber leider keine Antworten gefunden. Daher hier nun mal meine Frage(-n) in der Hoffnung auf Hilfe:
Unter "Kommunikation mit Käufern verwalten" gibt es als TOP 2 den automatischen Versand der Kaufbestätigung, wenn der Käufer die Kaufabwicklung aufruft.
1. Mein Kenntnisstand: Die Bestellbestätigung (hier als Kaufbestätigung) muss zeitnah rausgehen. Der Kunde kann ja theoretisch auch erst am nächsten Tag in die Kaufabwicklung gehen, dann wird auch erst dann der Versand der Kaufbestätigung ausgelöst. Ist das dann noch ausreichend? Oder wird bereits die Mail, die direkt nach Gewinn der Auktion/des FP-Angebotes versendet wird, als Kaufbestätigung verstanden?
2. Dann noch eine weitere Frage: Ich würde gerne der Bestellbestätigung unmittelbar meine AGB beifügen, damit diese dem Kunden nachweisbar in Schriftform zugegangen sind. Das habe ich jetzt versucht mit der Funktion "Nachricht hinzufügen" - allerdings sind die AGB einfach zu lang, die Zeichenzahl wird nicht akzeptiert. Kennt jemand eine andere Möglichkeit?
3. Ich hätte gerne, dass alle Mails (auch automatisch erzeugte), die der Kunde bekommt, auch an mich gehen (zur Doku). Bisher funktioniert es nur, wenn ich separat Kontakt aufnehme, dann kann ich das Häkchen bei "Kopie der Mail an meine eigene Adresse senden" setzen. Aber bspw. die Kaufbestätigung hätte ich auch gerne für meine Unterlagen. Oder muss ich diese Funktion überhaupt erst aktivieren? Wenn ja, dann habe ich sie nicht gefunden...
Fragen über Fragen... ?:|
Vielen Dank schon jetzt für Eure Antworten,
Daniela
Du kannst oben im Ebay Kundenservice einiges nachlesen.
gib dort Deine Fragen ein.
Ich würde mich auf keinen Fall auf die Ebay Forenhelfer verlassen.
Die sitzen 24 Stunden vor den Ebay Foren und beantworten tagein tagaus dieselben Fragen.
Ob der Himmel blau oder grün ist :^O
Dein Anwalt und Steuerberater geht in die Haftung, falls er Dir einen Schmarrn erzählt.
Daniela -
klick` einfach mal auf den Link in Beitrag 3 -
dann biste auf der Seite des Händlerbunds und kannst dort -
nach entsprechender Eingabe einiger Informationen-
die für Dich sinnvolle "Variante" der WRB erstellen lassen -
einfach mal durchspielen und dann diese Version mit der vergleichen, die Du verwendest.....
allein vom Aufbau her wirst Du schon Unterschiede feststellen....
wenn Du die 4 Fragen beantwortet hast, wird die WRB generiert -
diese kannst Du dann auch einfach in die Zwischenablage kopieren -
ein Word-Dokument öffnen und via der Tastenkombination STRG + V einfügen....
abspeichern und ausdrucken lassen -
dann kannste in Ruhe vergleichen....;-)
@ kogo, das muss ich dann tatsächlich klären, denn in einer Passage ist der § korrekt mit g zitiert, aber im "Vorspann" steht er mit d. Aber dann werde ich das direkt ansprechen, mal gespannt!
Vergleich der WRB: Das ist nach meinem Vergleich exakt der gleiche Wortlaut. Letzten Endes enthält die anwaltliche Version etwas vorneweg und hintendran, aber die auch extra gekennzeichneten Passagen sind identisch bis auf das Wort Fax (das muss ich nochmal klären, hatte ich eigenmächtig weggelassen da ich auch keine Faxnummer angebe, falls das falsch ist nehme ich es wieder rein).
Unsicherheit...
Dass die K eine eigene Bestätigung bekommen, weiß ich schon, aber mir geht es drum dass ich dokumentiert habe, dass der K sie bekommen hat. Vielleicht mache ich mir auch zu viele Gedanken, aber dann greife ich mal das Beispiel der "normalen Rechnung im Büro auf": Hier mache ich eine Kopie bzw. einen Ausdruck, auf dem vermerkt wird wann und auf welchem Weg der Kunde sie erhalten hat. Ob der Kunde dann eine (ja nicht unwichtige) Infomail bzw. Kaufbestätigung auch wirklich bekommen hat, kann ich aber nirgendwo nachvollziehen.
senf - juut erklärt :-x
Daniela -
wenn Dir die Kanzlei diese Daten letzte Woche tatsächlich zur Verfügung gestellt hat, ist das m.E. fahrlässig.....
diese Daten sind NICHT rechtskonform....
setz` Dich kurzfristig mit Deinem Rechtsverdreher in Verbindung
(wann und wo hat der seine Zulassung bekommen :O?)
die aktuelle Version kannst Du anhand des aufgeführten Paragraphen (optisch) schnell erkennen -
Du verwendest den (veralteten) Paragraphen 312d
der "aktuelle" Paragraph, der in der WRB angegeben werden muss, lautet § 312g -
auch innerhalb der WRB sind Änderungen -
Dein RA hat Dir die veraltete Version zur Verfügung gestellt >> unglaublich....
Die AGB bzw. auch die Kombination der AGB mit den WRB habe ich erst letzte Woche von der Kanzlei bekommen, die sind nagelneu und da habe ich mich natürlich darauf verlassen, dass sie korrekt sind und neuester Rechtssprechung entsprechen...
Auch wenn ich nicht @kogo bin: 😉
Die WRB hat seit ca. 1,5 Jahren Gesetzescharakter. Kogo hat dir den Link gesetzt, schau rein und vergleiche.
@ willauchmeinensenf...: Ich sehe halt einfach nirgendwo, dass ebay diese Mails an den Käufer verschickt. In meinem Postfach unter gesendet nicht, an meine hinterlegte Mailadresse nicht. Wie kann ich denn sicher sein, dass das passiert?
Die K bekommen doch eine eigene Bestätigung. Hast du hier noch nie etwas eingekauft?
@ kogo
Jetzt bin ich echt erstaunt: Die AGB bzw. auch die Kombination der AGB mit den WRB habe ich erst letzte Woche von der Kanzlei bekommen, die sind nagelneu und da habe ich mich natürlich darauf verlassen, dass sie korrekt sind und neuester Rechtssprechung entsprechen... Hast Du einen konkreten Hinweis, dann würde ich das mal anfragen, die Beratung ist nämlich noch nicht fertig...!
@ hans
Hm, vielleicht meinst Du folgendes: Die AGB enthalten als einen Bestandteil die Widerrufsbelehrung. Im Angebot erscheint es dann doppelt, da bei den rechtlichen Informationen die AGB stehen (...die die Widerrufsbelehrung enthalten...) und dann noch mal die Widerrufsbelehrung gesondert in dem von ebay vorgesehenen Textfeld erscheint.
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Ich habe explizit den Hinweis bekommen, eine Bestellbestätigung zu senden, die alle Informationen (auch AGB, Widerrufsrecht) enthält, damit diese dem Kunden speicherungsfähig zugehen. Nach einer solchen Möglichkeit habe ich auf einfachem Wege gesucht.
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@ willauchmeinensenf...: Ich sehe halt einfach nirgendwo, dass ebay diese Mails an den Käufer verschickt. In meinem Postfach unter gesendet nicht, an meine hinterlegte Mailadresse nicht. Wie kann ich denn sicher sein, dass das passiert?
"Verwechselst du da etwas?
Die AGB musst du dem K doch nur zugänglich machen?
Zuschicken braucht man doch bloß die WRB, oder habe ich da etwas falsch im Hinterkopf? "
Nein, das ist richtig.
Hi,
wird bereits die Mail, die direkt nach Gewinn der Auktion/des FP-Angebotes versendet wird, als Kaufbestätigung verstanden?
Ja, klar ist das eine Kaufbestätigung. Der K muss ja nicht zwangsläufig die KA abschließen - tut er's nicht, gibt's auch keine zweite (m. E. völlig überflüssige Müll-)Mail.
Ich würde gerne der Bestellbestätigung unmittelbar meine AGB beifügen, damit diese dem Kunden nachweisbar in Schriftform zugegangen sind.
Verwechselst du da etwas?
Die AGB musst du dem K doch nur zugänglich machen?
Zuschicken braucht man doch bloß die WRB, oder habe ich da etwas falsch im Hinterkopf?
Aber bspw. die Kaufbestätigung hätte ich auch gerne für meine Unterlagen.
Du bekommst doch die Mail von Ebay zum Verkauf. Wozu eine zweite Bestätigung? Und welche meinst du überhaupt? Die "Vk hat Bezahlung erhalten markiert" oder "Vk hat verschickt"?
Auch im klassischen Büro hat schon immer eine Rechnung gereicht ... 😉
Daniela -
sobald ein Käufer einen Artikel erworben hat (Auktion / Sofortkauf) verschickt Ebay die entsprechende Kaufnachricht -
an el-Käufer....
Deine AGB kannst Du via "normaler" Email an den Käufer übersenden (in der Ebay-Nachricht über den Kauf ist die Mailadresse aufgeführt -
einfach auf "weiterleiten" klicken -
die Mailadresse des Käufers einfügen (copy & paste) und Deine AGB in das Textfeld einfügen (ebenfalls wieder via "c & p)
damit hat sich die Frage 3 erledigt -
eben weil Du die gesendeten Mails ja in Deinem Mailprogramm hast und/oder archivieren kannst....
wobei Du ein ganz anderes Problem hast -
anscheinend noch nicht bemerkt:
Deine WRB ist veraltet - nicht rechtsgültig - abmahnfähig!
erstell` die aktuelle WRB anhang des Generators beim Händlerbund (kostenlos) -
http://www.haendlerbund.de/widerrufstextgenerator
diese "neue" WRB hinterlegst/speicherst Du bei den "Rechtlichen Infomationen des Anbieters" (dat bist Du!) -
dann musst Du zwingend das "Gebündelte Bearbeiten" der online-eingestellten-Artikel durchführen -
eben, weil die WRB bei laufenden Angeboten nicht automatisch aktualisiert wird -
zum Gebündelten Bearbeiten geht es hier:
http://pages.ebay.de/help/sell/bulk-edit-tips.html
hast Du kein Abo bei "WIENKE & BECKER" mehr?
diese Informationen (WRB) hätten Dir die Rechtsanwälte schon längst zur Verfügung stellen müssen/sollen :O!
entspannte Nachtschicht wünsch`
Warum hast du ettliche Passegen des Widerrufsrechtes doppelt?
Sieht das der Gesetzgeber so vor?