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Beendigung der Transaktion abgelehnt

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Auf Erkundungstour

Hallo zusammen,

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Den Fall könnte nur ein Gericht klären.

 

Der Ablauf:

Du beharrst weiterhin auf Irrtum.

Der Käufer müßte Klage einreichen.

Du müßtest beweisen, daß es ein Irrtum im Sinne des Paragraphen war.

Der Kläger müßte beweisen, daß es kein Irrtum war.

Das Gericht entscheidet.

 

Ich glaube aber nicht, daß der Käufer Klage einreichen wird.

Sowas lohnt sich nur selten und erscheint bei dieser Sachlage auch

wenig aussichtsreich.  Warte ab, was passiert. Der Käufer ist am Zug.

 

Auktion abspeichern/ausdrucken.

Käufer haben immer 100%, weil Verkäufer keine negativen Bewertungen abgeben können. Darauf kannst Du Dich nicht verlassen.

 

Wenn Du den Käufer nicht nennen willst, dann schau in den verlinkten Thread, ob Du ihn dort wiederfindest. Dort werden die uns bekannten "Abgreifer" genannt.

 

 

http://community.ebay.de/topic/Einstellen-Und-Verkaufen/Aus-Versehen-1/1900071926

 

 

Über das Verhalten des "Käufers" mußt Du Dir keine Gedanken machen. Deine Anfechtung ist rechtens und der Kaufvertrag damit nichtig. Er kann Dich höchstens noch negativ bewerten. Gut kommentiert schadet so eine Bewertung nicht besonders.

 

 

Du kannst den Käufer gerne mal auf

Deinen Thread hier im Forum verweisen. Ansonsten einfach abwarten und den Käufernick mal hier bekannt geben. Das darfst Du.

Moin...

 

Du sollst nicht um Beendigung bitten, sondern den Kaufvertrag anfechten, damit er nichtig ist.


Wenn der Käufer den Abbruch der Transaktion ablehnt ist das auch kein Beinbruch. Das hat keinen Einfluß auf Deine Anfechtung. Es geht dabei nur um die Verkaufsgebühr.

 

Bei 1€ sind die Verkaufsgebühren nicht so hoch, dass sie Dich in die Insolvenz stürzen würden. 😉

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Auf Erkundungstour

grimminalboliseiauto

Nein, bei den 1-Euro-Schnappern wird er nicht genannt.

Was mache ich denn wenn er bezahlt?

Danke für die Antwoten!

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Auf Erkundungstour

Ich will erst mal niemanden anprangern. Und nach "Hai", der Einstellungsfehler auszunutzen, sieht er nicht aus, 100% positive Bewertungen bei Bewertungspunktestand: 318.

 

f--0
Auf Erkundungstour

Danke Euch,

@ grimminalboliseiauto, den Kaufvertrag anfechten, das habe ich gemacht, so:

wie Sie bestimmte vermuten können, war das ein Irrtum. Der Startpreis sollte natürlich 1 Euro sein, nicht der Verkaufspreis.
Hiermit fechte ich mein Angebot vom 27. Juli 2012, eBay Art. Nr. 140810716175 gemäß § 119 BGB an. Mir ist gerade eben aufgefallen, daß ich versehentlich die "Sofort-Kaufen" Option angeklickt hatte. Ich wollte den Artikel eigentlich im Wege der Auktion mit einem Startpreis von 1 EUR versteigern.
Unser Kaufvertrag ist damit nichtig. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass ich den Artikel nicht liefern werde.
Ich werde Sie über das eBay-System bitten, die Transaktion einvernehmlich abzubrechen und und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dem zustimmen. Die Unannehmlichkeiten bitte ich zu entschuldigen.

@ *catdog64* mit Varianten eingestellt. Wo finde ich das ?

@ ivan.der.grosse (0) die Einstellung passierte unmittelbar davor. Der Käufer hat direkt zugeschlagen.

Wie gesagt, die Beendigung der Transaktion wurde vom Käufer einfach abgelehnt. Was muss ich denn jetzt tun? Abwarten?


Ein privater VK bietet neuwertige Jeans mit Varianten an?

(auch wenn es nur eine Variante und ein Stück zur Auswahl gab) :^O

 

Das ist schon kein Irrtum mehr, das ist kopfloses Chaos.

 

Ein wenig mehr Sorgfalt beim Erstellen eines Angebots sollte schon sein.

 

 

 

Wie gesagt: Anfechten wg Irrtum und nächstes Mal besser aufpassen!!!!!

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidsLogin&_trksid=p4340.l2564&rt=nc&item=140810716175

Gekauft 27.07.12 19:19:28 MESZ

Aber ich sehe nicht wann die Hose eingestellt wurde. Normalerweise sollte der Einstell-Irrtum nachweisbar sein.

Du hast die Jeans mit Varianten eingestellt, das geht nur in Festpreisformat.

 

http://www.ebay.de/itm/Levis-501-W34-L34-dunkelblau-Neuwertig-/140810716175?clk_rvr_id=368953302825

 

 

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Auf Erkundungstour

Hallo zusammen,

 

ich habe versehentlich für einen Artikel die "Sofort-Kaufen" Option angeklickt mit Verkaufspreis von 1 EUR. 1 EUR sollte aber der Startpreis sein, das Produkt ist merh wert. Ein Käufer hat direkt zugeschlagen.

Mit Hinweis auf den Irrtumsparagraf, § 119 BGB habe ich den Käufer um die Beendung der Transaktion gebeten. Dieser hat das aber abgelehnt.

 

Kann ich dagengen etwas machen?

Der Irrtumsparagraf gilt doch?

 

Bin dankbar für jeden Tipp!

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Auf Erkundungstour

Hallo zusammen,

 

ich habe versehentlich für einen Artikel die "Sofort-Kaufen" Option angeklickt mit Verkaufspreis von 1 EUR. 1 EUR sollte aber der Startpreis sein, das Produkt ist merh wert. Ein Käufer hat direkt zugeschlagen.

Mit Hinweis auf den Irrtumsparagraf, § 119 BGB habe ich den Käufer um die Beendung der Transaktion gebeten. Dieser hat das aber abgelehnt.

 

Kann ich dagengen etwas machen?

Der Irrtumsparagraf gilt doch?

 

Bin dankbar für jeden Tipp!

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