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Bei Angabe von Ausschluss Garantie und Rücknahme, muss der gebrauchte Artikel zurückgenommen werden?

Hallo,

eine Käuferin hat von mir als Privatverkäuferin einen sehr gut erhaltenen, aber schon gebrauchten Artikel ersteigert, und behauptet, nach Erhalt, dass ein offensichtlicher Mangel vorliegt. Dem ist aber wbei weitem nicht so. Ich habe den Zustand als sehr gut beschrieben, wenig benutzt, aber immerhin doch gebraucht. Mehrere Fotos belegen das.

Ihrerseits schickte sie mir ein Foto,das aber doch deftige Schrammen zeigtn, die definitiv nicht vorher da waren. Sie verwies in einigen emails immer auf dies Foto, sagte aber nach meinen Antworten immer noch nichts, was sie will.

 

Auch, dass es ein immerhin gebrauchter Artikel - in dem Fall hier ist aber wirklich nichts drangewesen- habe ihn aber dennoch nicht als " wie neu" beschrieben. So dass die Käuferin nichts zu meckern hätte, von wegen, nicht als gebraucht gekennzeichnet.

 

Sie bezichtigte mich aber nach ihreer heutigen email, dass ich einen Mangel verschwiegen hätte.

Jetzt wolle sie ihr Geld zurück - was ich ihr schon vorher angeboten hatte, sie wolle aber keine Rücksendekosten haben, machte ansonsten aber keine weiteren Angaben. Meine letzte email von heute lautete, dass ich ihr zudem nich die Paketkosten dazu rückerstatten würde.

Ich vermute, dass ich hier einer Person aufgesessen bin, die an Gratisklamotten interessiert ist und einfach Mängel erfindet, um kostenlos an Sachen zu kommen. Das ist zwar ein läppischer Betrag- aber 20 Euro- seien für sie schon viel zu teuer, wie sie schrieb.

Was kann ich denn hierbei nich tun. Sowas ist mir noch nie passiert- und so macht ebay keinen Spaß mehr.

 

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand von euch helfen könnte.

Vielen Dank .

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@klonikia

 

Hallo - das Problem ist hier, dass du PayPal anbietest.

Wer diesen Bezahldienst nutzt, genießt umfassenden Käuferschutz

und kann sich in den allermeisten Fällen sein Geld zurückholen.

 

Kann auch lügen und betrügen - es steht dann Aussage gegen Aussage

und der Verkäufer zieht üblicherweise den Kürzeren.

 

PP ist fein für Käufer, aber u.U. "tödlich" für Verkäufer...

Privat-VK müssen kein PP anbieten,

viele Forenhelfer (auch ich) akzeptieren nur Überweisung.

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