14-02-2019 12:02
Hallo, leider habe ich von Ebay die Mail erhalten, das mein Konto am 1.3.19 gesperrt wird wegen fehlender Umsatz-Steuer Bescheinigung. Ich blicke nicht mehr durch, ich bin ein kleiner Privatverkäufer mit Sitz in der Schweiz (keine EU). Was habe ich nun zu tun?
Wer ist in Deutschland umsatzsteuerpflichtig?
Grundsätzlich ist es unerheblich, auf welcher lokalen eBay-Website ein Verkäufer seine Artikel einstellt.
Als Verkäufer müssen Sie sich in der Regel für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine der 3 Bedingungen erfüllt ist:
Servus @jehtdirnixan
Du bist mal wieder über alle Maßen geduldig. 🙂
@substance10
Das mit dem Grenzgebiet ist mir durchaus geläufig.
Soweit ja auch kein Problem bzw. Dein Problem bzgl. des Grenzübertritts.
In Deinen Angeboten stand "Artikelstandort: Deutschland".
Das ist bei Dir aber nicht der Artikelstandort, sondern der Ort, an dem Du den Artikel zum Versand aufgibst.
Mit der Steuer sähe ich das ja irgendwie ähnlich wie Du:
Als Lohnempfänger zahle ich Einkommenssteuer,
für einen Artikel zahle ich Mehrwertsteuer,
warum soll ich dann bei Verkauf dieses Artikels nach jahrelangem Gebrauch pauschal nochmals steuerpflichtig sein?
Das wäre entweder eine doppelt berechnete Einkommenssteuer (erst auf den Lohn, und dann für den Verkauf des gebrauchten Artikels),
oder eine zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer, da durch den Gebrauch kaum ein Mehrwert geschaffen würde.
Dir dürfte kaum jemand von Staatsseite aus den Erwerb des nun verkauften Gegenstandes mitfinanziert haben.
Eine Gewinn-Steuer, das wäre u.U. noch halbwegs verständlich. Alles andere nicht.
Weil Du, je nach Dauer der Nutzung oder des Besitzes, im Gegensatz zu einem gewerblichen Händler den früheren Kauf der Gegenstände im Allgemeinen nicht belegen / verrechnen kannst. Außer bei relativ regelmäßigem An-/ Verkauf natürlich.
Ich versuchte nur die Vorgänge auf eBay zu erklären. Ob ich dabei exakt richtig lag, kann ich natürlich auch nicht garantieren. Da sollte der eBay-Kundenservice die passendere Erklärung parat haben.
substance10 schrieb:Hallo, leider habe ich von Ebay die Mail erhalten, das mein Konto am 1.3.19 gesperrt wird wegen fehlender Umsatz-Steuer Bescheinigung. Ich blicke nicht mehr durch, ich bin ein kleiner Privatverkäufer mit Sitz in der Schweiz (keine EU). Was habe ich nun zu tun?
schau mal hier:
https://verkaeuferportal.ebay.de/umsatzsteuer
@substance10 schrieb:Hallo, leider habe ich von Ebay die Mail erhalten, das mein Konto am 1.3.19 gesperrt wird wegen fehlender Umsatz-Steuer Bescheinigung. Ich blicke nicht mehr durch, ich bin ein kleiner Privatverkäufer mit Sitz in der Schweiz (keine EU). Was habe ich nun zu tun?
Servus @substance10
Nur mal kurz zur Erklärung (bzw. zur Ergänzung des Beitrags von jehtdirnixan),
was Ebay aufgrund des §22f und §25e Umsatzsteuergesetz zu tun hat:
Sie müssen alle inländischen Lieferung sorgfältig dokumentieren.
Für nicht entrichtete Mehrwertsteuer kann der Betreiber einer Verkaufsplattform in Haftung genommen werden.
Das ist erst einmal der Plan.
Du lebst aber in einem sog. Drittland, weil nicht EU,
und wärst damit für jede deutsche oder EU-Steuerbehörde nicht greifbar.
Abwenden könntest Du das nur dann,
wenn Du einen sog. Empfangsberechtigten im Raum der EU benennen könntest.
Das sieht man gerade bei vielen Chinahändlern...
Möchte mal wissen,
wie echt das ist
oder welche Personen irgendwann überrascht sein werden,
für wen sie empfangsberechtigt sind. 😉
Wow !
eBay macht tatsächlich mal halbwegs Ernst?
Schon der zweite Beitrag heute zu diesem Thema.
Sei mir nicht sauer, mein Hauptaugenmerk richtet sich auf chinesische Verkäufer in Deutschland, unter deren Begleiterscheinung Du nun leiden darfst.
Aber meine Vermutung:
Auch Du bietest aus der Schweiz heraus einen Versand mit Artikelstandort Deutschland, gelistet auf eBay.de !
Das sollte das Problem sein!
Natürlich werden Deine Angebote u.U. etwas unattraktiver, wenn Du tatsächlich aus der Schweiz heraus mit höherem Porto und dem möglicherweise für Käufer anfallenden Zoll und damit verbunden längeren Lieferfristen arbeiten musst.
Du kannst aber dennoch Deine Versandkosten anpassen und wie bisher die Ware über die Grenze schaffen und in Deutschland aufgeben.
Nur womöglich nicht mehr den Artikelstandort Deutschland verwenden.