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Bescheinigung Steuer

Hallo, leider habe ich von Ebay die Mail erhalten, das mein Konto am 1.3.19 gesperrt wird wegen fehlender Umsatz-Steuer Bescheinigung. Ich blicke nicht mehr durch, ich bin ein kleiner Privatverkäufer mit Sitz in der Schweiz (keine EU). Was habe ich nun zu tun? 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

von substance10 am ‎14-02-2019 13:49
Ja hab ich gesehen, demnach wäre ich ja nicht verpflichtet da ich in der Schweiz wohne, die Waren dort gelagert sind und auch kein hoher Umsatz da ist. Aber wie widerspreche ich dem ganzen? Von Ebay kommt ja nicht viel ausser Anwalt/Steuerheinni fragen.
 
Da stimmt so nicht, was Sie hier schreiben.
 
In Ihren Angeboten steht - Artikelstandort: Weil am Rhein, Deutschland
 

Wer ist in Deutschland umsatzsteuerpflichtig?

Grundsätzlich ist es unerheblich, auf welcher lokalen eBay-Website ein Verkäufer seine Artikel einstellt.

Als Verkäufer müssen Sie sich in der Regel für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine der 3 Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie sind ein Verkäufer mit Sitz in Deutschland.
  • Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden.
  • Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus dem EU-Ausland, wo sie gelagert bzw. vorab ausgeliefert werden. Dies gilt ab einem deutschen Gesamtumsatz über alle Verkaufskanäle von 100.000 Euro pro Jahr.

 

Antworten (3)

Antworten (3)


substance10  schrieb:

Hallo, leider habe ich von Ebay die Mail erhalten, das mein Konto am 1.3.19 gesperrt wird wegen fehlender Umsatz-Steuer Bescheinigung. Ich blicke nicht mehr durch, ich bin ein kleiner Privatverkäufer mit Sitz in der Schweiz (keine EU). Was habe ich nun zu tun? 


@substance10 

 

schau mal hier:

 

 

https://verkaeuferportal.ebay.de/umsatzsteuer

 

 


@substance10  schrieb:

Hallo, leider habe ich von Ebay die Mail erhalten, das mein Konto am 1.3.19 gesperrt wird wegen fehlender Umsatz-Steuer Bescheinigung. Ich blicke nicht mehr durch, ich bin ein kleiner Privatverkäufer mit Sitz in der Schweiz (keine EU). Was habe ich nun zu tun? 


Servus @substance10 

 

Nur mal kurz zur Erklärung (bzw. zur Ergänzung des Beitrags von jehtdirnixan),

was Ebay aufgrund des §22f und  §25e Umsatzsteuergesetz zu tun hat:

Sie müssen alle inländischen Lieferung sorgfältig dokumentieren.

Für nicht entrichtete Mehrwertsteuer kann der Betreiber einer Verkaufsplattform in Haftung genommen werden.

Das ist erst einmal der Plan.

 

Du lebst aber in einem sog. Drittland, weil nicht EU,

und wärst damit für jede deutsche oder EU-Steuerbehörde nicht greifbar.

 

Abwenden könntest Du das nur dann,

wenn Du einen sog. Empfangsberechtigten im Raum der EU benennen könntest.

Das sieht man gerade bei vielen Chinahändlern...

Möchte mal wissen,

wie echt das ist

oder welche Personen irgendwann überrascht sein werden,

für wen sie empfangsberechtigt sind. 😉

 

Wow !

 

eBay macht tatsächlich mal halbwegs Ernst?

Schon der zweite Beitrag heute zu diesem Thema.

 

@substance10 

Sei mir nicht sauer, mein Hauptaugenmerk richtet sich auf chinesische Verkäufer in Deutschland, unter deren Begleiterscheinung Du nun leiden darfst.

 

Aber meine Vermutung:

Auch Du bietest aus der Schweiz heraus einen Versand mit Artikelstandort Deutschland, gelistet auf eBay.de ! 

Das sollte das Problem sein!

 

Natürlich werden Deine Angebote u.U. etwas unattraktiver, wenn Du tatsächlich aus der Schweiz heraus mit höherem Porto und dem möglicherweise für Käufer anfallenden Zoll und damit verbunden längeren Lieferfristen arbeiten musst.

 

Du kannst aber dennoch Deine Versandkosten anpassen und wie bisher die Ware über die Grenze schaffen und in Deutschland aufgeben.

Nur womöglich nicht mehr den Artikelstandort Deutschland verwenden.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder