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Betr. Anzahl, ist oben(Bezeich.)oder unten(Beschr.)entscheidend?

Artikelbezeichnung sagt oben klar 6Flaschen, Foto auch. Versehentlich ist in die Beschreibung die Anzahl 12 geraten. Nun will der Käufer auf 12 Flaschen bestehen. Hatte meinen Fehler auch entschuldigt und ihm erklären wollen, dass 12 Flaschen mehr kosten als 6 Flaschen. Doch null Dialog oder Verhandlung.
Abrupt haut er erstmal ne negative Bewertung rein mit Betrugsbeschuldigung und will auch noch Anzeige wegen Betrugs machen.
Habe ihm Dialog und Rücktritt vom Kauf angeboten, aber sofort die böseste Art seitens des Käufers.
Was ist nun maßgebend? Oben die Bezeichnung oder unten die Beschreibung?
Weiss jemand Rat?
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Nachdem ac uns mit der Nase draufgestoßen hat. Sag mal, TE, wie keck kann man sein?

Da berufst du dich hier auf das Foto, natürlich ohne Glas, weil es ja extra in der AB ausgeschlossen wird, und meinst, deine sechs Flaschen seien okay.

Und als du vor geraumer Zeit drei Flaschen "Sprit" abgebildet hattest und dafür ne Graue kassiertest mit folgendem Wortlaut "Bild passt nicht zum Artikel...Bild 3 Flaschen...verkauf nur 1 Flasche", hast du mit folgendem Kommentar gekontert:

 

"Beschreibungen IMMER ganz lesen! Dort steht nämlich dass auf 1 Fl. geboten wird!"

 

Und dann schlägste hier auf und fragst, was maßgebend ist?

Na, bei dir scheinbar immer gerade das, was dir gut passt.

Unglaublich.

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