11-08-2017 12:55
Also ist zwar etwas spät aber jetzt hat es mich auch erwischt, ein Artikel ist bei mir ausgelaufen, 10 Minuten vorher fragte mich ein Potenzieller Käufer ob er den Artikel auch zugesendet bekommen kann, es handelt sich hier um einen Jet Modellflug, normal war Abholung an gegeben, da ich nicht daheim war habe ich ihm geantwortet das er sich auf meine Mailadresse melden sollte zwecks Klärung, gesagt getan, da der Artikel bereits ausgelaufen war habe ich ihm den Versand auf eigene Gefahr angeboten und den Artikel garnicht erst wieder eingestellt, jetzt hat Ebay mich verwarnt und mich von Käufen und Verkäufen für 7 Tage gesperrt, warum tut ihr das wenn der Artikel doch gar nicht erst wieder eingestellt war und er ausgelaufen ist ich habe ihn ja nicht mal beendet.
Auch habe ich dem Potenziellen Käufer nicht gesagt das er außerhalb Ebays kaufen soll, es war lediglich die Aussage von mir das er sich auf meine Mailadresse melden soll, diese steht zudem überall in allen Artikeln ich hab sie ja noch nicht einmal ausgeschrieben, es ist doch richtig wenn ein Artikel ausgelaufen ist das der uneingeschränkte Inhaber dessen dann ich bin wobei die Anmerkung dann erlaubt sein sollte dass ich doch dann mit meinem Eigentum machen kann was immer ich möchte....oder liege ich hier falsch?
Seltsamer Weise sieht ebay das sehr oft und handelt....nur bei Fake Angeboten brauchen sie ewig bis was passiert..