abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Betrug: Käufer zahlt nicht und will Geld noch, da angeblich gezahlt - was tun?

Habe im Ebay was verkauft. Käufer möchte angeblich abholen. Nicht gekommen und möchte dann per Ebay von Kauf zurück treten.

Möchte mehrmals, dass ich den Verkauf abbreche, was ich nicht tat. Nun wurde von Ebay den Fall abgeschlossen, wegen nicht bezahlens. Jetzt verlangt der Käufer das Geld übers Ebay zurück, weil er angeblich gezahlt hat. (Zahlung per Paypal war nicht möglich)

 

Beweise kann er nicht haben, da ich ja kein Geld bekommen habe. Den Mailverkehr um bitte den Kauf zu stornieren, spricht ja alles gegen Ihn. Unglücklicherweise habe ich den Käufer noch eine positive Bewertung abgegeben mit "Alles Bestens VIELEN DANK!", weil ich die Zeile verutscht habe.

 

Es handelt sich um ca. 1350,- Euro. Ebay bereits kontaktiert. Soll man da gleich zum Anwalt und zur Polizei gehen?

 

Er hat bereits geantwortet "Entweder Ware oder Geld..."

 

 

Gesamtes Thema betrachten

@dingding2002  schrieb:

Habe im Ebay was verkauft. Käufer möchte angeblich abholen. Nicht gekommen und möchte dann per Ebay von Kauf zurück treten.

Möchte mehrmals, dass ich den Verkauf abbreche, was ich nicht tat. Nun wurde von Ebay den Fall abgeschlossen, wegen nicht bezahlens. Jetzt verlangt der Käufer das Geld übers Ebay zurück, weil er angeblich gezahlt hat. (Zahlung per Paypal war nicht möglich)

 

Beweise kann er nicht haben, da ich ja kein Geld bekommen habe. Den Mailverkehr um bitte den Kauf zu stornieren, spricht ja alles gegen Ihn. Unglücklicherweise habe ich den Käufer noch eine positive Bewertung abgegeben mit "Alles Bestens VIELEN DANK!", weil ich die Zeile verutscht habe.

 

Es handelt sich um ca. 1350,- Euro. Ebay bereits kontaktiert. Soll man da gleich zum Anwalt und zur Polizei gehen?

 

Er hat bereits geantwortet "Entweder Ware oder Geld..."

 

 


Wenn kein Paypal im Spiel ist, dann schließt ebay den Fall sowieso, weil kein Käuferschutz besteht.

 

Das Geld für den Anwalt kannst du Dir erst mal sparen. Wenn Du Post von einem Anwalt bekommst, dann kannst Du immer noch selbst einen beauftragen. Du kannst dem gegnerischen Anwalt aber genauso gut selbst schreiben, dass Dein Käufer nie bezahlt hat und dies ggf. anhand Deiner Kontoauszüge (vom Tag des Verkaufes an) belegen.

 

Speichere dir die Nachrichten des Käufers gut ab. Bei ebay werden die nach 6 Monaten gelöscht. Dann kannst Du die nicht mehr aufrufen. Außerdem solltest Du noch das Angebot extra sichern das kannst du nach 60 Tagen nicht aufrufen.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder