18-07-2014 10:11
Hallo liebe Forenhelfer/innen
Es geht um abverkauften Artikel mit der Nr.301231412291.
Zu zur Sachlage:Abverkaufsdatum war der 08.07.14.Nach ein paar Tagen Verfahren wegen nicht Bezahlung eröffnet.
Der K.hat den Artikel erst am 15.07.14 als "Bezahlt markiert".Am 16.07.14 an K.verschickt.Fall wegen nicht Bezahlung habe ich noch
nicht geschlossen.Es war auch nicht die riesen Summe.Sind jetzt 10 Tage her.
Hier meine Frage/n:
1.) Kann ich das Verfahren schließen auch nach dieser langen Zeit.Obwohl der K.den Artikel als "bezahlt markiert" hat.Und bis jetzt keine Zahlung erfolgt ist trotz der "Bezahlt Markierung?
2.)Und wenn ich das Verfahren schließe,kann ich irgendwelche Nachteile davon tragen.
3.)Wird dann mir auch zumindest die Verkaufsprovision gutgeschrieben.
4.)Laut Verkäufer-Cockpit steht im August für eine Servicestatushochstufung an.Gibt es durch solche Fälle Nachteile dafür für mich?
Wenn die Hochstufung erfolgen sollte im August.
5.)Kann man solche Ks.umgehen,Dank des neueen eBay-Verkäuferschutzes.
6.)Gibt es eine Möglichkeit dies durch "Bezahlt markiert"-Taktik des Ks.um gehen? So werden alle ehrlichen Verkäufer auf lange Sicht gesehen auch geschädigt.
Gruß und Dank an alle fleißigen Helfer/innen
Der Verkauf ist 9 Tage her.
Du hast schon einen unbezahlten Artikel gemeldet.
Eindeutig zu ungeduldig.
Was machen andere "Privatverkäufer"
Sie fragen nach 10 Tagen"Gab es ein Problem"?
Hier noch mal meine Kontoinfo.
Also, zunächst einmal Gratulation zu deinem Mut, hier als "Privat"verkäufer aufzuschlagen - denn das bist du zumindest in meinen Augen nicht mehr, in Anbetracht deines Verkaufsvolumens.
Nun zu deinen Fragen:
1. Selbstverständlich kannst (und soltest) Du den Fall schließen. Nur so erhältst du deine Verkaufsprovision wieder.
2. Nein
- es sei denn, den Käufer hat im Fall geantwortet, dann kann er dich negativ bewerten.
3. Ja
4. Nein, du hast nur Nachteile, wenn dein Käufer einen Fall eröffnet und das gilt - glaube ich - auch nur für gewerbliche Verkäufer. Wieso sollte das auch für dich wichtig sein, als "Privat"verkäufer?
5. ? Du kannst den Käufer auf deine Bietersperrliste setzen und Käufer mit mehr als zwei Verwarnungen vom Kauf bei dir ausschließen.
6. siehe 5.
Hi,
1) Ja. Ich würde jedoch wg. Banklaufzeiten noch mindestens den Montag abwarten.
2) Eine negative Bewertung vom K, wenn er innerhalb der Fallfrist bezahlt hat und dies mit einem Widerspruch durchsetzt. Ansonsten könntest Du sie löschen lassen (ggf. mehrm. Kommunikationsaufwand mit ebay)
3) ja
4) Nicht meines Wissens bzw. siehe 2
5) Immer erst nach tats. zahlungseingang versenden. Nur das ist für mich verbindlich
6) siehe 5
Ich würde Dir empfehlen, immer eine konkrete Zahlungsbedingung in Deine Artikelbeschreibung zu setzen
Zahlungsbedingung: Ich bitte um Bezahlung innerhalb von 7 Tagen (Zahlungseingang) nach Auktionsende auf das Konto, welches Ihnen in der ebay-Kaufabwicklung ("Jetzt bezahlen") angezeigt wird.
7 Tage sollte man mindestens seinen K Zahlungsfrist geben. Am 8. Tag mache ich aber dann auch gleich nen Fall auf. Das ist für mich gesehen die Mahnung. 1 Mahnung reicht. Nachfragen, obs Probleme mit der Bankverbindung gibt, spare ich mir. Wirklich überflüssig