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Bosch Geradschleifer verkauft als Privatperson....Gewärleistungspflichtig??

Guten Morgen,

 

ich habe vor ein paar Tagen einen kaum benutzten, fuktionsfähigen Geradschleifer von Bosch als PRivatperson verkauft.

Jetzt hat der Käufer sich gemeldet und gesagt, der Schleifer sei angekommen und würde bei 10000 Umdehungen ein merkwürdigres Geräusch machen!!

Er müsste jetzt erst ein Vergleichgerät,  von seiner Arbeit , vergleichen und würde sich dann noch mal melden.

 

Soweit so gut..

Frage selbst wenn das Gerät, seiner Meinung nach, ein merkwürdiges Geräusch macht....muss ich ihn als Privatverkäufer zurücknehmen? Mir ist nie ein Merkwürdiges Geräusch aufgefallen und ich konnte damit schleifen.

 

Was siehr Ebay in dem Fall vor. Hat da jemand Erfahrung?

Vielen Dank und schöne Grüße,

Anja

 

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Servus @hansequeen 

 

Bei Zahlung via Paypal kann der Käufer eine Rückgabe starten

und dem Ersuchen wird dann in der Regel auch stattgegeben.

 

Du hast die "Gewährleistung" gar nicht so konkret ausgeschlossen.
Garantie ist was anderes.

Allerdings dürften diverse Gerichte hier berücksichtigen,

dass der Laie sich halt so ausdrückt.

 

 

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