19-06-2019 07:57
Guten Morgen,
ich habe vor ein paar Tagen einen kaum benutzten, fuktionsfähigen Geradschleifer von Bosch als PRivatperson verkauft.
Jetzt hat der Käufer sich gemeldet und gesagt, der Schleifer sei angekommen und würde bei 10000 Umdehungen ein merkwürdigres Geräusch machen!!
Er müsste jetzt erst ein Vergleichgerät, von seiner Arbeit , vergleichen und würde sich dann noch mal melden.
Soweit so gut..
Frage selbst wenn das Gerät, seiner Meinung nach, ein merkwürdiges Geräusch macht....muss ich ihn als Privatverkäufer zurücknehmen? Mir ist nie ein Merkwürdiges Geräusch aufgefallen und ich konnte damit schleifen.
Was siehr Ebay in dem Fall vor. Hat da jemand Erfahrung?
Vielen Dank und schöne Grüße,
Anja
Wie Ebay den Fall sieht ist relativ uninteressant, die haben in DE nichts zu sagen.
Das ist alles "plattformintern" und hat mit unserem BGB wenig bis gar nichts zu tun.
Sollte der Artikel nicht so sein, wie von dir beschrieben, bist du allerdings laut unseren Gesetzen sehr wohl in der (Gewährleistungs)Pflicht.
Denn du musst gewährleisten, das der Artikel eben in dem Zustand ist, den du beschrieben hast (und das kannst du auch nicht ausschließen).
Worauf sonst sollte sich ein Käufer verlassen können?
Als privater Verkäufer musst du kein Widerrufsrecht ("gefällt mir nicht, "mag ich nicht" etc.) geben und eine Garantie sowieso nicht.
Bietest du Paypal an, gibst du den Käufer aber dadurch die Möglichkeit, 180Tage an dem Artikel rumzunörgeln und Paypal ist sehr pro Käufer (deshalb lieben es ja die Käufer so).
Die würden dir dein Geld erstmal wieder abknöpfen.
Wirklich prüfen (ob da jetzt ein Geräusch ist oder nicht) können die in deinem Fall, wie in jedem anderen, ja nicht.