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Bosch Geradschleifer verkauft als Privatperson....Gewärleistungspflichtig??

Guten Morgen,

 

ich habe vor ein paar Tagen einen kaum benutzten, fuktionsfähigen Geradschleifer von Bosch als PRivatperson verkauft.

Jetzt hat der Käufer sich gemeldet und gesagt, der Schleifer sei angekommen und würde bei 10000 Umdehungen ein merkwürdigres Geräusch machen!!

Er müsste jetzt erst ein Vergleichgerät,  von seiner Arbeit , vergleichen und würde sich dann noch mal melden.

 

Soweit so gut..

Frage selbst wenn das Gerät, seiner Meinung nach, ein merkwürdiges Geräusch macht....muss ich ihn als Privatverkäufer zurücknehmen? Mir ist nie ein Merkwürdiges Geräusch aufgefallen und ich konnte damit schleifen.

 

Was siehr Ebay in dem Fall vor. Hat da jemand Erfahrung?

Vielen Dank und schöne Grüße,

Anja

 

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Da wirst Du wohl den Kürzeren ziehen!

 

mein Tipp: nimm das Gerät "ganz selbstverständlich" zurück, das erspart dir wenigsten die schlechte Bewertung!

 

Da Du PP akzeptiert hast, kann der Käufer das Teil über den Käuferschutz zurückgeben - und ist dann sauer auf Dich.

Für den Preis und "Top-Zustand" sollte es keine sonderbaren Geräusche machen.

 

**bleep** happens...

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