abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Bosch Geradschleifer verkauft als Privatperson....Gewärleistungspflichtig??

Guten Morgen,

 

ich habe vor ein paar Tagen einen kaum benutzten, fuktionsfähigen Geradschleifer von Bosch als PRivatperson verkauft.

Jetzt hat der Käufer sich gemeldet und gesagt, der Schleifer sei angekommen und würde bei 10000 Umdehungen ein merkwürdigres Geräusch machen!!

Er müsste jetzt erst ein Vergleichgerät,  von seiner Arbeit , vergleichen und würde sich dann noch mal melden.

 

Soweit so gut..

Frage selbst wenn das Gerät, seiner Meinung nach, ein merkwürdiges Geräusch macht....muss ich ihn als Privatverkäufer zurücknehmen? Mir ist nie ein Merkwürdiges Geräusch aufgefallen und ich konnte damit schleifen.

 

Was siehr Ebay in dem Fall vor. Hat da jemand Erfahrung?

Vielen Dank und schöne Grüße,

Anja

 

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (3)

Antworten (3)

Da wirst Du wohl den Kürzeren ziehen!

 

mein Tipp: nimm das Gerät "ganz selbstverständlich" zurück, das erspart dir wenigsten die schlechte Bewertung!

 

Da Du PP akzeptiert hast, kann der Käufer das Teil über den Käuferschutz zurückgeben - und ist dann sauer auf Dich.

Für den Preis und "Top-Zustand" sollte es keine sonderbaren Geräusche machen.

 

**bleep** happens...

 

Wie Ebay den Fall sieht ist relativ uninteressant, die haben in DE nichts zu sagen.

Das ist alles "plattformintern" und hat mit unserem BGB wenig bis gar nichts zu tun.

 

Sollte der Artikel nicht so sein, wie von dir beschrieben, bist du allerdings laut unseren Gesetzen sehr wohl in der (Gewährleistungs)Pflicht.

Denn du musst gewährleisten, das der Artikel eben in dem Zustand ist, den du beschrieben hast (und das kannst du auch nicht ausschließen).

Worauf sonst sollte sich ein Käufer verlassen können?

 

Als privater Verkäufer musst du kein Widerrufsrecht ("gefällt mir nicht, "mag ich nicht" etc.) geben und eine Garantie sowieso nicht.

 

Bietest du Paypal an, gibst du den Käufer aber dadurch die Möglichkeit, 180Tage an dem Artikel rumzunörgeln und Paypal ist sehr pro Käufer (deshalb lieben es ja die Käufer so).

Die würden dir dein Geld erstmal wieder abknöpfen.

Wirklich prüfen (ob da jetzt ein Geräusch ist oder nicht) können die in deinem Fall, wie in jedem anderen, ja nicht.

Servus @hansequeen 

 

Bei Zahlung via Paypal kann der Käufer eine Rückgabe starten

und dem Ersuchen wird dann in der Regel auch stattgegeben.

 

Du hast die "Gewährleistung" gar nicht so konkret ausgeschlossen.
Garantie ist was anderes.

Allerdings dürften diverse Gerichte hier berücksichtigen,

dass der Laie sich halt so ausdrückt.

 

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder