16-05-2016 10:49
Hallo,
seit Mai 2014 berechnet eBay bei einem berechtigten Abbruch (hier nachträgliche Beschädigung der Sache, die erst nach dem Einstellen sichtbar wurde!) einer Transaktion eine Art Verkaufsgebühr auf Basis des bei Abbruch höchsten Gebotes, in meinem Fall: Höchstes Gebot: 1.000 EUR. Davon wurden mir dann damals noch 9% = 90 EUR in Rechnung gestellt, obwohl ich nichts verkauft habe. eBay beruft sich auf die geänderten AGB. Ich halte diese für unwirksam. Was meint Ihr?
Vielen Dank für Antworten!
Auch wenn du es nicht gerne liest - du bist als Unternehmer für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich
Es mag sein, dass dir der Mangel tatsächlich erst nach dem Einstellen aufgefallen ist.
Letztendlich war offensichtlich die Zustandsprüfung doch nicht ausreichend.
Wobei ich mir aber auch die Frage stelle, weshalb nach dem Einstellen etwas sichtbar wird, das während der Angebotserstellung nicht erkennbar war.
Bei diesem hohen Preis handelte es sich sicher um Schmuck oder Münzen, nehme ich jetzt einfach mal an.
Da werden Fotos gemacht, vielleicht noch Herstellerangaben abgelesen usw.
Ist das Prozedere der Einstellung beenden, kann ich mir vorstellen, dass solche Ware im Safe verschwindet. Auf jeden Fall nicht irgendwo ungeschützt rumliegt.
Du hast den Fehler a auch nicht sofort gemeldet sondern erst später als die Kullanzzeit bereits vorbei war.
Wie hast du im Nachhinein bemerkt das der Artikel beschädigt ist.
Gerade als Händler schaust du dir doch bestimmt nicht zwischendurch stichprobenweise deine Ware an, oder?
Versteh mich nicht falsch. Ich zweifele nicht an deinen Worten. Doch als Laie kann ich mir einfach nicht vorstellen wie sowas passieren kann. Ehrlich gesagt hat es mich schon gewundert, dass ein so hochwertiges Stück überhaupt beschädigt werden konnte, ohne das dies bemerkt wurde.
War der Gegenstand eventuell nicht vor Ort als du ihn eingestellt hast?
Dumm gelaufen, befürchte ich.
Denn ich glaube dass eBay sogar das Recht hätte auch den Abbruch direkt nach dem Start hätte abbrechen können.
Letztendlich stellt eBay dir gegen Gebühr/Provision die Nutzung des Portals zur Verfügung. Das ist der Deal.
So wie du das Recht aus dem Vertrag hast bei eBay zu verkaufen, hat eBay das Recht sich seine Dienstleistung bezahlen zu lassen.
Wenn du nicht ausreichend Sorge dafür trägst, dass deine Ware Fehlerfrei uist und das einen Verkauf verhindert, bist du juristisch gesehen der Verursacher und somit schadensersatzpflichtig.
Was würdest du einem Käufer sagen der bei dir kauft, dir dann aber einige Zeit später erklärt, dass ihm eingefallen ist , sich von dem Geld etwas anders kaufen zu müssen? - Genau!
Noch eine Frage zum Schluss. Sind so hochwertige Sachen nicht auch irgendwie versichert, also gerade bei einem Händler?
Auf der anderen Seite holst du 9 Prozent bei einem späteren Verkauf des Artikels doch bestimmt wieder rein, oder?