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Darf ein Käufer im Auftrag eines anderen Mitglieds mich schlecht bewerten?

Hallo,

heute habe ich eine negative Berwertung erhalten. Der Sachverhalt ist dieser: Ich hatte eine Jeans ersteigert, die ein Verkäufer als top Zustand eingestellt hatte. Bei Eintreffen der Ware musste ich feststellen, dass die Jeans uralt war, nach Keller roch und vor allem an einem Saum total verschmutzt und abgenutzt. Nach Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer stand fest, dass dieser uneinsichtig war und die Ware auch nicht zurücknahm. Ich habe die Jeans 2x in der Maschine mit Fleckenmittel gewaschen und jetzt wieder bei Ebay eingestellt und auch verkauft. Dabei hatte ich wahrheitsgemäß die Gebrauchsspuren angegeben. Der Käufer hat nicht bezahlt und dementsprechend die Hose auch noch nicht erhalten. Dafür hat er mir heute eine negative Bewertung gegeben, mit dem Text dass ich die Jeans selbst negativ bewertet hätte und jetzt wieder verkaufen würde. Das kann er nur vom ursprünglichen Verkäufer wissen, der den jetzigen Käufer scheinbar angeschrieben hat und mich bei diesem schlechtgemacht hat. Der Käufer kann sich überhaupt kein Bild von der Ware machen, da er sie ja noch nicht erhalten hat. Und wie gesagt, ich habe die Jeans 2x gereinigt und sie war wahrheitsgemäß eingestellt. Wie verhält man sich denn bei so einer - meiner Meinung nach - ungerechten Bewertung, die nur zustande kam, weil ein anderes Mitglied meinen Käufer aufgehetzt hat, obwohl dieser den gekauften Artikel noch gar nicht erhalten hat? Danke schon mal für die Antwort 🙂

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

 

 

@2012countraven

 

was ich auch noch machen würde:

 

Den Button Käufer melden, drücken.

 

Käufer melden

Antworten (6)

Antworten (6)

 

 

@2012countraven

 

wenn es dir gelingt, bei ebay einen Zusammenhang der beiden Konten nachzuweisen hast du vermutlich eine geringe Chance, dass die Bewertung als Rachebewertung eingestuft und gelöscht wird.

 

Negative BewertungAchtung!Hose wurde selber ersteigert und negativ bewertet!Nun Weiterverkauf??Käufer:
b***g (privat)
Im letzten Monat
 
  • Antwort von 2012countraven (03.12.15 18:39):
    Art. wurde 2x gereinigt! Hose noch gar nicht bezahlt und erhalten! Ungerecht !!!
 LTB JEANS 1948 SEASONAL LOW RISE W29 L32 BLAU (Nr.181935522447)EUR 11,61Artikel aufrufen

 

 

 

 

Negative BewertungSchmutziger Saum und offene Naht. Verkäufer nicht bereit zu einer Lösung.Verkäufer:Im letzten Monat

 

 

 

Ein Blick in dein Bewertungsprofil zeigt dem geübten User deine Käufe .

 

Erst recht dann wenn du " pflichtbewußt " auch deine Bewertungen abgibst .

 

Dazu bedarf es nicht das Einholen der Meinung des ursprünglichen Verkäufers .

 

 

 

 

Komm wieder runter - cool bleiben !

 

Du meldest sobald wie möglich enen "nicht bezahlten Artikel".

 

Dann schließt Du den Fall zeitgenau nach genau vier Tagen : Keine Bezahlung erhalten

 

Dann nimmst Du Kontakt zu ebay auf und verlangst die Löschung der negativen Bewertung, weil "Käufer hat nicht bezahlt"

 

Welche Usernamen haben denn die beiden "Herzchen" ? Die darfst Du nennen, aber keine Klarnamen !


@2012countraven schrieb:

Hallo,

heute habe ich eine negative Berwertung erhalten. Der Sachverhalt ist dieser: Ich hatte eine Jeans ersteigert, die ein Verkäufer als top Zustand eingestellt hatte. Bei Eintreffen der Ware musste ich feststellen, dass die Jeans uralt war, nach Keller roch und vor allem an einem Saum total verschmutzt und abgenutzt. Nach Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer stand fest, dass dieser uneinsichtig war und die Ware auch nicht zurücknahm. Ich habe die Jeans 2x in der Maschine mit Fleckenmittel gewaschen und jetzt wieder bei Ebay eingestellt und auch verkauft. Dabei hatte ich wahrheitsgemäß die Gebrauchsspuren angegeben. Der Käufer hat nicht bezahlt und dementsprechend die Hose auch noch nicht erhalten. Dafür hat er mir heute eine negative Bewertung gegeben, mit dem Text dass ich die Jeans selbst negativ bewertet hätte und jetzt wieder verkaufen würde. Das kann er nur vom ursprünglichen Verkäufer wissen, der den jetzigen Käufer scheinbar angeschrieben hat und mich bei diesem schlechtgemacht hat. Der Käufer kann sich überhaupt kein Bild von der Ware machen, da er sie ja noch nicht erhalten hat. Und wie gesagt, ich habe die Jeans 2x gereinigt und sie war wahrheitsgemäß eingestellt. Wie verhält man sich denn bei so einer - meiner Meinung nach - ungerechten Bewertung, die nur zustande kam, weil ein anderes Mitglied meinen Käufer aufgehetzt hat, obwohl dieser den gekauften Artikel noch gar nicht erhalten hat? Danke schon mal für die Antwort 🙂


@2012countraven

 

Nochmal.....

 

du wäscht die Hose....und auf einmal ist sie wieder fit zum Verkauf ??

 

Da kann was nicht stimmen...entweder passt sie dir nicht, oder sie hat dir nicht gefallen.

Anonymous
Nicht anwendbar

Wie gehe ich vor, wenn der Käufer einen Artikel nicht bezahlt?

 

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

 

Du musst den Fall nach vier Tagen schließen, dann wird der Käufer verwarnt.

Und du bekommst deine Gebühren zurück.

 

Und wenn  das erledigt ist versuchst du das.

 

eBay um Entfernung einer Bewertung wegen eines Verstoßes gegen die Bewertungsgrundsätze bitten >

Bewertung an eBay melden

 

Gruß


@2012countraven schrieb:

Hallo,

heute habe ich eine negative Berwertung erhalten. Der Sachverhalt ist dieser: Ich hatte eine Jeans ersteigert, die ein Verkäufer als top Zustand eingestellt hatte. Bei Eintreffen der Ware musste ich feststellen, dass die Jeans uralt war, nach Keller roch und vor allem an einem Saum total verschmutzt und abgenutzt. Nach Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer stand fest, dass dieser uneinsichtig war und die Ware auch nicht zurücknahm. Ich habe die Jeans 2x in der Maschine mit Fleckenmittel gewaschen und jetzt wieder bei Ebay eingestellt und auch verkauft. Dabei hatte ich wahrheitsgemäß die Gebrauchsspuren angegeben. Der Käufer hat nicht bezahlt und dementsprechend die Hose auch noch nicht erhalten. Dafür hat er mir heute eine negative Bewertung gegeben, mit dem Text dass ich die Jeans selbst negativ bewertet hätte und jetzt wieder verkaufen würde. Das kann er nur vom ursprünglichen Verkäufer wissen, der den jetzigen Käufer scheinbar angeschrieben hat und mich bei diesem schlechtgemacht hat. Der Käufer kann sich überhaupt kein Bild von der Ware machen, da er sie ja noch nicht erhalten hat. Und wie gesagt, ich habe die Jeans 2x gereinigt und sie war wahrheitsgemäß eingestellt. Wie verhält man sich denn bei so einer - meiner Meinung nach - ungerechten Bewertung, die nur zustande kam, weil ein anderes Mitglied meinen Käufer aufgehetzt hat, obwohl dieser den gekauften Artikel noch gar nicht erhalten hat? Danke schon mal für die Antwort 🙂


@2012countraven

 

 

Ehrlich gesagt....du hast selbst schuld.

 

 

Sowas macht man nicht.

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