23-05-2013 20:42
er kann sich die Einzelheiten zum Kauf ausdrucken, das wird das FA akzeptieren
Rechnungen werden von Firmen ausgestellt, ggf auch mit MWST, nicht von privaten Verkäufern
wenn er unbedingt was von dir haben will.... eine Quittung (ohne MWST) darfst du ihm ausstellen
also, ein privater Verkäufer darf selbstverständlich auch eine Rechnung ausstellen. Ebay bietet unter den Versandabwicklungen ein Anschreiben an, das als Muster verwendet werden kann.
Umsatzsteuer darf der Verkäufer auf keinen Fall ausweisen, auch nicht mit dem Zusatz einschl. USt oder incl. USt.
Der Text kann auch etwa wie folgt lauten: Sie kauften bei mir über Ebay ....Artikel... zum Kaufpreis von xxx,xx EUR zzgl. Versandkosten in Höhe von xxx,xx EUR, ins. xxx,xx EUR.
"das ist kein Artikel aus dem privatem Bereich"
Das ist wohl richtig und doch nicht.
Wenn gewerbliche Dinge mit einer Geschäftsauflösung beim Finanzamt angegeben und versteuert werden, dann gehen die
Artikel auch ins Privatvermögen über.
Somit kann ein ursprünglich gewerblich genutzer Artikel durchaus
ein Artikel aus dem privaten Bereich sein.
Ob über dem Abrechnungspapier Rechnung, Quittung oder überhaupt nichts steht, ist völlig gleichgültig!
§ 14 Abs. 1 UStG: Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.
§ 2 Abs. 1 UStG: Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.
Diese Tätigkeit muss nachhaltig ausgeübt werden.
Dies bedeutet: auch wer kein Unternehmer ist, kann eine Rechnung/ein Abrechnungspapier erstellen; es ist dann nur keine Rechnung im Sinne des § 14 UStG. Wer Kleinunternehmer ist, darf keine USt ausweisen, weil die Steuer nach § 19 Abs. 1 UStG von den Kleinunternehmern nicht erhoben wird.
Antwort auf die Frage:
Rechnung: ja
Umsatzsteuerausweis: nein
Hallo,
ich wäre vorsichtig mit dem Ausstellen einer Rechnung als Privatverkäufer.
Es gibt gesetzliche Formanforderungen bezüglich einer Rechnung;-). Kennst Du die alle bzw. bist Du bereit diesen Aufwand auf dich zu nehmen?:|?
Sicherlich kommen hier auch noch Aufbewahrungsfristen hinzu. Kennst Du die und bist Du evtl bereit 10 Jahre eine einzelne Rechnung aufzubewahren nur weil sie der Käufer fordert:O?
Warum will der Käufer eine Rechnung von Dir? Was ist hier der Hintergrund, den Du nicht kennst?:|
Schau mal unter eRecht24
Zitat"
Die Ausstellung einer Rechnung obliegt lediglich einem Unternehmer. Eine Privatperson ist lediglich zur Ausstellung einer qualifizierten Quittung berechtigt."
Betreibt hier Dein Käufer bereits erste Schritte um Dir eine gewerbliche Tätigkeit zu unterstellen?;-)
Zu viele Ungereimtheiten. Wenn ich Du wäre, würde ich keine Rechnung ausstellen. Ich gebe Dir noch den Hinweis § 14 des USTG zu lesen.B-)
VG
Zusatz:
"wobei TE gut beraten ist, die Artikel "schnellstmöglich" vonne Plattform zu bewegen - "
und hiermit ist ausdrücklich NICHT gemeint, Gebote zu streichen und AG`s vorzeitig zu beenden -
das wäre dann die näxte (teure) Baustelle....
solch einen Unsinn zu schreiben ist schon fahrlässig X-(!
ein privater Verkäufer ist nicht berechtigt, Rechnungen auszustellen...
ein privater VK ist auch nicht zum Ausweis der Umsatzsteuer (weder in Betrag/Wort/Prozent) auf Rechnungen berechtigt....
wenn dies dann doch durchgeführt wird, darf der private Verkäufer die unberechtigt ausgewiesene USt beim FA anmelden und abführen....
wobei TE gut beraten ist, die Artikel "schnellstmöglich" vonne Plattform zu bewegen -
solche Dinger hat KEIN Privatmensch at home!
du darfst eine rechnung ausstellen. statt die mwst gesondert auszuweisen, schreibst du incl. 19 % mwst. hinter den rechnungsbetrag.
ich revidiere mein letztes Posting
das ist kein Artikel aus dem privatem Bereich