15-09-2013 12:51
Hallo!
Die Frage steht ja ansich schon im Betreff.
Ich habe eBay diesbezüglich eine genaue Beschreibung zu dem Artikel gegeben.
Wenig später kam eine, in meinen Augen, unverschämte und lächerliche Antwort.
1. Man hilft mir natürlich zu dieser Frage gerne weiter.
2. Aus "Rechtsgründen" dürfen sie mir allerdings nicth sagen, ob ich diesen Artikel einstellen darf oder nicht.
3. Ich soll mir aber einfach ein Bild in den Hilfeseiten machen. (Was ich natürlich vorher schon tat, allerdings ist dort zum Thema Messer die Lage nicht wirlich eindeutig wie ich finde.)
What the..?
In 20 Jahren muss man dann wohl auch einen Führerschein zum **bleep**en auf öffentlichen Toiletten machen, oder wie seht ihr das? Die Rechtslage in Deutschland ist wirklich...through the roof.
So...ich hoffe hier kann mir einer eine kompetente Antwort geben.
Gruß aus Österreich
http://pages.ebay.de/help/policies/firearms-weapons-knives.html
Unzulässig
Springmesser (auch solche mit einer Klingenlänge unter 8,5cm)
Fallmesser
Faustmesser
Balisong- bzw. Butterfly-Messer
Zweiseitig scharf geschliffenen Messer (z.B. Dolche, Stiefel- oder Wurfmesser)
Kampfmesser
Überlebensmesser