16-04-2013 14:07
Darf ich eine Ware über ebay anbieten, die ich gar nicht habe, sondern nach Auktionsende innerhalb der angegebenen Lieferfrist selbst erst erwerben muss ?
Grundsatz zu Lieferzeiten
Der Verkäufer muss in der Lage sein, dem Käufer die angebotene Ware unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen (§9 Abs. 4 der eBay-AGB). Dies gilt grundsätzlich auch für Verträge, die die Lieferung einer noch vom Verkäufer herzustellenden Sache zum Inhalt haben (sog. Werklieferungsverträge).
In diesen Fällen darf der Verkäufer eine längere Lieferfrist vereinbaren:
Werklieferungsverträge über Sonder- oder Einzelanfertigungen
Lektüre: http://pages.ebay.de/help/policies/pre-sale.html