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Darf man Nickname in der Artikelbeschreibung nennen?

Guten Morgen,

 

da ich jetzt auch mal in den Genuß gekommen bin,

dass mir ein Käufer das Leben schwer macht, leere Versprechungen macht, nicht zahlt etc. stelle ich meinen Artikel demnächst wieder ein.

Darf ich in der neuen Artikelbeschreibung reinschreiben

DA ..... ( Nickname ) nicht bezahlt hat stelle ich den A. wieder rein.

Mein Mann meint das sei rufschädigend , außerdem wäre das normal , dass 1-2 % der Verk. nicht zahlen.

Hatte aber so viel Stress und Umstände mit der Dame das ich das gerne so machen würde.

Was meint Ihr? Darf ich ?

Nächstes Mal reagiere ich bestimmt schon gelassener auf schwierige Kunden bzw. Nichtzahler.

Freu mich auf Antwort

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Du meldest einen nicht bezahlten Artikel bei Ebay: http://resolutioncenter.ebay.de/ und schließt den offenen Fall nach ein paar Tagen wieder, wenn er dann immer noch nicht gezahlt hat als "nicht bezahlt".

 

Dadurch erhälst Du die Verkaufsprovision wieder gutgeschrieben und der Käufer erhält eine Verwarnung (die Du nicht sehen kannst).

 

Je nach Artikelwert schickst Du dem Käufer entweder eine mail oder ein Einschreiben und forderst ihn zur Zahlung bis zum xx.xx.2012 (ich würde mind. 10 Werktage angeben) auf, ansonsten trittst Du vom Kaufvertrag zurück und kündigst nach Verstreichen der Frist den Kaufvertrag.

Antworten (5)

Antworten (5)

kogo2004
Auf Erkundungstour

dazu solltest Du bei Deinen nächsten Verkäufen die unzulässige Werbung rauslassen -

 

"Shabby Chic" mag es nicht ganz so gerne wenn der geschützte Markenname zu "Fremd"-Zwecken verwendet wird....

Nein, mache das nicht, das führt nur zu Problemen. Wenn noch nicht geschehen, melde einen nicht bezahlten Artikel an Ebay und lass den Käufer verwarnen. Dann setzt Du ihn auf Deine Sperrliste : http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin und schließt bei Deinen Auktionen Bieter aus, die schon mehr als 2 Verwarnungen / 12 Mon. erhalten haben: http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

 

Denke daran, dass der Kaufvertrag wirksam (unter Fristsetzung) gekündigt sein muß, bevor Du erneut einstellst.

 

Von jeglichen Retourkutschen, nimm Abstand, auch wenn es schwer fällt 😉

fidderallala
Auf Erkundungstour

Nein, das darfst du nicht!

Ajußerdem würde u.U. dieses Angebot von ebay gelöscht.

 

Außerdem würde ich nicht auf einen Artikel bieten, wenn in der AB ein anderes Mitglied diffamiert wird.

Na, ja habt ja vermutlich recht.

 

Wie bekommt der Verküfer eine Verwarnung, was muß ich veranlassen und in welcher Frist kündige ich den Kaufvertrag?

Der Pranger wurde schon im Mittelalter abgeschafft.

Alles was für nicht Zahler möglich ist, hast du gemacht?

Nicht bezahlten Artikel gemeldet?

Verwarnen lassen?

Kaufvertrag gekündigt?

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder