05-11-2018 12:08
das sollte ein VK tunlichst unterlassen
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das Problem entsteht in dem Moment wenn der Artikel auf einer Plattform verkauft wird und der VK "vergißt" das "andere" Angebot zu beenden.....
Dann steht eine Ersatzbeschaffung ins Haus die "schwierig/teuer" werden kann....
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Hallo,
natürlich darfst Du das.
Es ist sogar von Vorteil für dich.
Ich mache das auch und bin damit immer gut gefahren.
Wenn Du also dein ebayangebot immer gut im Blick hast ob dort schon jemand geboten hat....mach das ruhig.