abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Defekte Ware verkauft und Käufer will Geld zurück und droht mir

Hallo,

ich habe ein Laptop verkauft der ausdrücklich als Defekt/Bastlerware gekennzeichnet war.

Und ich habe alles so angegeben wie es auf dem Laptop draufsteht und nun hat der verkäufer mir geschrieben er möchte sein Geld zurück weil der Artikel von der Beschreibung abweicht er meinte da ist keine 160GB Festplatte drin sondern eine 320 GB Festplatte aber woher soll ich das wissen es steht ja drauf 160GB Festplatte und ich habe auch geschrieben das es sich um ein defektes teil handelt und es keine Rücknahme oder Garantie gibt was soll ich jetzt tun?

Hier mal die Auktion 

http://www.ebay.de/itm/171565683688?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649

 

Und jetzt hat der Käufer mir das zurück geschrieben was kann ich da jetzt machen?

 

 

Hallo karinschnaufi,
der Käufer hat Ihnen eine Nachricht gesendet.
Nachricht des Käufers:
UM ES KNAPP ZU SAGEN,auch ich als Käufer habe das Recht, egal wie oft Sie dick und fett schreiben defekt, innerhalb von 14 Tagen auf mein Rückgaberecht zu bestehen. Sie haben geschrieben ,das Gerät würde auch anspringen und hier und da nach 2min. ausgehen. LÜGE Das Gerät fährt erst gar nicht hoch.Wir können dieses Spiel Wochen Tage lang spielen mein Recht bleibt bestehen. Sie haben unter falschen Vorraussetzungenund für mich Bewußt SCHROTT verkauft.So wir können hier noch stundenlang rum diskutieren werde mich jetzt auch sofort mit e-bay in Verbindung setzen. Denn mir reicht es langsam. Auch mit dieser Festplatte, Sie wollen mir erzählen,dass Sie nicht wussten das da eine 320GB Festplatte drin sitzt.Bis jetzt reden wir nur über einen Schaden von Gerät 70€, Versand 8€ ,Rückversand 8€ Aber wenn Sie meinen werde ich dieses Gerät offizell begutachten lassen, u.s.w. . Aber ich erlich,will die ganze **bleep**e hinter mich haben.Ich will nur mein Geld zurück. Überlegen Sie sich genau was Sie machen. Advocard ist Anwalts liebling.

Gesamtes Thema betrachten
Anonymous
Nicht anwendbar

Du hast ja schon früher einen thread zu diesem Thema aufgemacht und Antworten dazu erhalten.

 

Was mir noch einfallen würde: Hast Du das Notebook neu gekauft von einem Händler und nichts daran verändert? Dann ist auch die Festplatte drin, die draufsteht (würde ich doch annehmen). Falls gebraucht gekauft, kannst Du nicht sicher sein. 

 

Der Käufer macht keinen guten Eindruck. Ich denke immer, wer einen sachlichen berechtigten Grund für eine Reklamation hat schreibt nicht in diesem Stil. Wobei man bei dieser Beurteilung immer die gesamte Kommunikation kennen sollte.

 

Du könntest den Käufer auffordern, Dir das Notebook zur Prüfung zuzusenden und ihm die Versandkosten dafür überweisen. Aber wenn die Reklamation unberechtigt ist bekommst Du vielleicht das Gerät mutwillig beschädigt zurück.

 

Falls Du die Rücknahme ablehnst kann es sein, dass der Käufer Dich negativ bewertet und es dabei bewenden läßt (weil nicht jeder zivilrechtliche Ansprüche geltend machen möchte oder die Reklamation eben doch nicht berechtigt ist). Aber das weiß kein Mensch.

Ob ein Gericht sicher für Dich oder den Käufer entscheiden würde (Schilderung des Käufers als korrekt vorausgesetzt) sagt uns unsere Glaskugel leider auch nicht.

 

Außerdem hast Du die Gewährleistung nicht ganz korrekt ausgeschlossen (ob das ein Gericht so akzeptiert weiß ich nicht, keine Erfahrungswerte). Du verwechelst Garantie und Gewährleistung. Garantie ist eine Leistung, die i.d. Regel der Hersteller abgibt und die frei ausgestaltet werden kann und nicht gesetzlich vorgeschrieben ist): Also wenn Du keine Garantie in Deinem Angebot oder generell abgegeben hast kann die auch niemand geltend machen.

 

Die Gewährleistung kannst und solltest Du jedoch ausschließen. Also besser den Begriff "Garantie" in Deiner AB durch "Gewährleistung" ersetzen.

 

Zur Rücknahme bist Du übrigens als Privatverkäufer auch nicht verpflichtet, es sei denn, der Artikel weicht von der Beschreibung ab (berechtigte Reklamation wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft). Aber hier findet ich eine "Bekräftigung" dieses Umstandes gar nicht so schlecht.

 

Das Problem ist jetzt, dass man Dir keinen absolut richtigen Rat geben kann. Du mußt selbst entscheiden, ob Du das Risiko eingehen willst, dass Dich der Verkäufer verklagt oder doch lieber Kaufpreis und Versandkosten hin- und zurück erstattest.

 

Was ich persönlich auf keinen Fall machen würde: Der Kaufpreis erstatten bevor das Gerät zurückgeschickt wurde oder es dem Käufer zu belassen, um das Rückporto zu sparen. Darauf legt es der Käufer vielleicht gerade an. Dann hat er Geld zurück und die Ware. 

 

Entscheiden mußt jetzt Du.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder