01-09-2014 00:31
Ebayerin hat noch keinen Bewertungspunkt hat bei mir obwohl ich in meiner Einstellung eingegeben habe, dass hier mit keinem Bewertungspunkt nicht ersteigern können an der Ersteigerung teilgenommen.
Artikel wurde bisher nicht bezahlt und es wurde keine NEUE ANSCHRIFT mitgeteilt. Was kann man hier unternehmen?
ausliebezumfliederduft schrieb:Ebayerin hat noch keinen Bewertungspunkt hat bei mir obwohl ich in meiner Einstellung eingegeben habe, dass hier mit keinem Bewertungspunkt nicht ersteigern können an der Ersteigerung teilgenommen.
Artikel wurde bisher nicht bezahlt und es wurde keine NEUE ANSCHRIFT mitgeteilt. Was kann man hier unternehmen?
dann kannst Du MEHR, als alle anderen User hier bei ebay.
Das ist zum Glück NICHT möglich,
denn wie sollten wohl ansonsten neu angemeldetet User
jemals zu Bewertungen / Einkäufen kömmen?
Darf ich fragen, woher Du weisst, dass die Anschrift vom Käufer falsch sei?
Weicht die Meldeadresse von der Lieferadresse ab?
Das ist erlaubt und kann und darf somit sein.
Wie lange ist denn der Kauf überhaupt her?
Mit Nichtzahlern geht man nach angemessener Wartezeit, wie folgt, um:
Zunächst melde bitte einen nicht bezahlten Artikel (max. am 32. Tag)
http://res.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ResolutionCenter
und schliesse den Fall selbst MIT Verwarnung nach frühestens 4 Tagen.
( Die Provision wird dann übrigens seitens ebay automatisch erstattet. )
Täten DAS alle VK mit ihren Nichtzahlern,
gäbe es nicht annähernd so viele davon hier bei ebay,
weil Du darüber hinaus zum einen im Eingeschränkten Käuferkreis
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
>Käufer mit Vermerken wegen eines nicht bezahlten Artikels ausschliessen kannst,
sodass sie erst gar nicht mehr bieten können
und zum anderen diese Nichtzahler nach einigen (5 oder 6?) Verwarnungen bei ebay rausfliegen.
Somit hilfst Du nicht nur Dir selbst, sondern auch anderen Verkäufern . . .
WICHTIG:
Ausserdem mußt Du zusätzlich noch den Vertrag fristgerecht (7-10 Tage) kündigen,
denn die Problemfallmeldung hat NICHTS mit dem bestehenden Vertrag zu tun.
Meldet sich der Käufer innerhalb dieser Frist nicht,
kannst Du danach den Artikel erneut einstellen.
Bezahlt er allerdings wider Erwarten doch noch,
mußt Du auch liefern (können) . . .
Sollte sich der Käufer NICHT während des offenen Falls melden,
verwirkt er sein Bewertungsrecht, meldet er sich allerdings,
könnte er Dich auch immer noch bewerten . . .
Fiele diese Bewertung ungerechtfertigter Weise negativ aus,
könntest Du bei ebay versuchen, diese entfernen zu lassen.
Die Chancen dafür stehen beim nachweisbaren Nichtzahler gar nicht schlecht . . .
Nicht vergessen, den User unbedingt auf Deine persönliche Sperrliste zu setzen.
Ich würde den Käufer sogar darüber informieren, damit Du ihn belangen kannst,
sollte er trotzdem mit (s)einem anderen Account bei Dir versuchen, zu kaufen.
Das darf er nicht, weil sich die Sperre gegen ihn als reale Person richtet,
mit ALLEN Accounts, die auf seinen Namen angemeldet sind . . .
Tut er es dennoch, kannst Du ihn über das folgende Formular hier => melden
Hier an Ebay melden:
Vorsätzlich falsche Darstellung der eigenen Identität
Zusätzlich neben dem Artikel in deinem Verkaufsordner im Pulldownmenu "Käufer melden", den obersten Punkt "Diesen Käufer melden", dann
-> Käufer hat unangemessene Forderungen gestellt
- > Käufer hat eine Änderung der Versandmethode oder des Ortes verlangt
Dann dürfe dieser Käufer, so er keine korrekte ladungsfähige Registrierungsanschrift hinterlegt, bald Geschichte sein.
lo,
melde einen unbezahlten Artikel und schließe diesen nach exakt 4 Tagen (somit bekommst du deine Provision zurück).
Deine säumige Käuferin schreibst du an, dass, wenn sie bis Tax X (normal 7-10 Werktage) nicht bezahlt hat, dass du den Kaufvertrag für nichtig erachtest.
Wenn Anschrift wirklich falsch, dann kannst du kein Einschreiben zur Kündigung schicken.
Heb dir alles gut auf!
Was ich nicht verstehe: seit wann kann man Nuller sperren? ... und wie sollen diese dann zu Punkten kommen, wenn sie nirgendwo kaufen können?
... ok, ich weiß ja, die Ebayaner sind eine große Familie... und lassen keinen mehr rein! (Ironie off!)
Gute Nacht!
Käufer, die innerhalb der letzten 10 Tage 1 meiner Artikel gekauft haben und bei laufenden Artikeln Höchstbietende sind.
- Diese Bedingung nur bei Käufern anwenden, die über einen Bewertungspunktestand von 0 oder weniger verfügen.
diese Einstellung wird TE meinen und vorgenommen haben
WENN es tatsächlich DER Artikel ist,
dann sollte der TE = Verkäufer dem Käufer zunächst mal seine Kontodaten übermitteln,
wie sonst sollte der neu angemeldete Käufer bezahlen können,
denn der TE hat NICHT die Bankdaten bei ebay hinterlegt . . .
wie ja auch catdog bereits schon um 7.17 Uhr gesagt hatte . . .
Hallo @ausliebezumfliederduft ,
hattest du dem Käufer denn deine Bankdaten für die Überweisung mitgeteilt?
Über die Kaufabwicklung kann er sie ja nicht abrufen, da du als Zahlungsmethode nur "Sonstige" angegeben hast.
Mir würde auch interessieren, woher du weißt, daß der Käufer eine falsche Anschrift hinterlegt hat.
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Hi,
mag sein dass ich auf der Leitung stehe, aber woher weißt Du denn dass die Adresse falsch ist ?
Und wann war denn der Verkauf ?
Nennst Du bitte mal die Artikelnummer ... vielleicht hilft mir das ja, das Ganze zu verstehen 🙂
Melde einen nicht bezahlten Artikel und schließe den Fall nach 4 Tagen:
http://rebulk.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?CreateUPIDispute&opencase=true