13-01-2015 17:39
Hallo zusammen,
ich bin einwenig fassungslos..... ich habe eine Auto bei Ebay zum verkauf reingesetzt..... dieses wurde uch ersteigert.... in meiner beschreibung stand u. a. das ich dieses Fahrzeug als bastler-/ersatzteilfahrzeug anbiete.Bilder sind von den Schäden vorhanden gewesen, auch habe ich die mir bekannten Mängel aufgelistet.
Nun htte mich der Käufer angerufen und nach 24 stunden bekam ich eine Mail, das er auf Grund des Frontscheibenschadens ( bild war vorhanden) und weil ich keine Innenraumbilder hatte, vom Kauf zurücktreten.
Ich antwortete, das es alles bekannt war und das er 1 Woche zeit gehabt hätte welche zu ordern.... stand ja drin, das ich für Fragen gern zur Verfügung stehe.... nun der Knaller: Er meinte, das ich das Auto nicht an Privatpersonen verkaufen darf, laut EU Gesetz.... da Bastler bzw. Verwertungsautos nicht von Privat an Privat verkauft werden darf..... sondern an Verwertungsfirmen mit Zertifikat....
und zu guter Letzt: Negative Bewertung..... könnte heulen....
Auf die bitte mir den Link zu diesem EU gesetz zu schicken, kam nur das es JEDER Bürger wüßte und das es im Internet unter Abfallwirtschaft steht..... ich habe mir jetzt Das EU und Bundes Gesetz zur Abfallwirtschaft vorgenommen..... UND ich hab nix gefunden.....
Nun meine Frage: GIBT ES EIN EU GESETZ, DASS ES VERBIETET GEBRAUCHTWAGEN MIT MÄNGELN AN PRIVATLEUTE ZU VERKAUFEN; WENN ES ALS BASTLERFAHRZEUG ODER ERSATZTEILSPENDER ANGEBOTEN WIRD????
Danke schon mal
In Deutschland gelten nur die Deutschen Gesetze. Die können zwar von der EU vorgegeben werden, solange sie vom Deutschen Bundestag nicht verabschiedet worden sind, sind sie hier nicht gültig.
Lade Deinen Käufer doch mal hierher ein. Übrigens, kannst Du Käufer über einen Link in Deinem BW-Profil rechts oben melden.
In seiner BW schreibt der Käufer: Dieses Fahrzeug darf nur vom Verwerter entsorgt werden! Aufklrer7112
Das ist richtig. Ausschlachten darf aber auch ein Privater. Den Rest muß er vom Verwerter entsorgen lassen.
Wenn Dein Käufer das besser gewußt haben will, wieso hat er dann geboten? Hätte er ggf. doch auch nicht dürfen....
Du kannst einen Nichtzahler melden. Fall nach 4 Tagen schliessen, dann wird K verwarnt
Melde nach vier Tagen, zeitgenau, einen nicht bezahlten Artikel und beende nach weiteren vier Tagen die Unstimmigkeit mit Verwarnung für den Käufer, so bekommst du deine Provision erstattet.
Vielleicht meldet er sich innerhalb dieser Zeit nicht, dann hättest du gute Chancen für eine Bewertungsentfernung.
Scheint ein Amokbewerter zu sein.