29-09-2017 13:52
Hallo Ihr lieben,
ich habe folgenden Informationsstand:
Ein Kleinunternehmer kann bei Ebay seine USt-ID hinterlegen und erhält von Ebay dann Gebührenrechnungen ohne Umsatzsteuer. Dieser Kleinunternehmer muss nun die Umsatzsteuer per Umsatzsteuervoranmeldung - obwohl der Kleinunternehmer ist - anmelden und an das Finanzamt abführen. Die sonst übliche "Gegenbuchung" ist nicht möglich da Kleinunternehmer nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Ist dies so korrekt?
Meine Frage nun:
Wenn ich die Umsatzzsteuer auf diesem Weg an das Finanzamt abführe, handelt es sich dann bei dieser an das Finanzamt gezahlten Umsatzsteuer auf die Ebaygebühren um Betriebsausgaben oder nicht?
Liebe Grüße
Hi,
wie das bei eBay im Detail abläuft, weiß ich nicht, da ich hier nur privat kaufe und verkaufe. Aber ich bin Freiberufler und war zunächst von der Umsatzsteuer befreit. Du musst dies dann in der Rechnung angeben. http://www.kleinunternehmer.de/rechnungsstellung.htm
Wichtig zu wissen ist hier: Du kannst dich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien lassen, musst das aber nicht. Und du bist auch nicht automatisch befreit - dafür gibt es ein extra Antragsformular. http://pkvfreiberufler.de/umsatzsteuerbefreiung_fuer_freiberufler.html
Bist du befreit, erhebst du keine Umsatzsteuer, musst also auch nichts abführen und hast natürlich auch keinen Anspruch auf Vorsteuererstattung.
Bist du nicht befreit, musst du die Umsatzsteuer in regelmäßigen Abständen abführen (Zeiträume hängen von der Höhe deiner Gewinne ab). Die Umsatzsteuer ist keine Betriebsausgabe. Du kannst aber die Steuern, die du für betriebsbedingte Ausgaben hattest, als Vorsteuer abziehen. Beispiel: Du hast 50 Euro an Umsatzsteuer eingenommen. Du hast Papier, Druckertinte und Verpackungsmaterial gekauft und darauf insgesamt 7 Euro Umsatzsteuer bezahlt. Dann müsstest du noch 43 Euro überweisen.
LG