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Ebay Gebühren zurückfordern

Ist es möglich die ebay Gebühren von ebay zurückzuforden.

Ich hatte jetzt zwei Verkäufe, wo ich trotz langer Wartezeit auf das Geld und auch wochenlangem Kontakt mit dem Käufer trotzdem meine Verkäufe nicht bezahlt bekommen habe. Ebay hat sich trotzdem das Geld der Gebühren abgebucht, obwohl tatsächlich halt kein Kauf stattfand.

Wenn ich versuche das Geld über "Problem klären" und "Käufer hat Artikel gekauft aber noch nicht bezahlt" zurückzufordern, wird mir nur von ebay geschrieben, dass die Transaktion zu lange zurückliegt.

 

Ist irgendwie unfair wenn ebay sich Gebühren für einen nicht erfolgten Verkauf einstreicht, obwohl die Gebühren erst bei einem erfolgten Verkauf(Käufer bezahlt/Verkäufer verschickt die Ware) fällig sein sollten.

 

Grüße

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (3)

Antworten (3)

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @chefkoch_55 

 

Probleme mit Käufern wegen nicht bezahlter Artikel klären

 

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

 

Du kannst den Fall nach frühestens 4 Tagen , längstens 36 Tage ab Verkauf, schließen, dann wird der Käufer verwarnt.

 

Und du bekommst deine Gebühren zurück.

 

Hier kannst du ihn sperren:

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

 

Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.

 

 http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

Anonymous
Nicht anwendbar

@chefkoch_55 

 

Du machst einen Denkfehler! Die Ware ist VERKAUFT, sobald der Käufer bei einer ausgelaufenen Auktion der Höchstbietende ist oder bei einem Sofortkauf den "Kaufen"-Button gedückt hat. Damit sind die Voraussetzungen für die Fälligkeit der Provision erfüllt.

 

Dass Du Dein Geld bekommst ist weitgehend Dein Problem. Wenn Du aber einen Nichtzahlerfall eröffnest bekommst Du Deine Provision zurück, wenn der Käufer weiterhin nicht bezahlt und Du innerhalb der vorgesehenen Firsten den Nichtzahlerfall schließt

(da muß es einen Button geben, der ebay informiert, dass Du kein Geld erhalten hast).

 

Wenn man an so einem "Spiel" teilnimmt muß man sich schon über die Spielregeln informieren, auch wenn man wenig Zeit hat, sonst verliert man halt gelegentlich. Ist im richtigen Leben genauso.

 

 

@chefkoch_55 

 

das Prozedere "nicht-bezahlter-Artikel" ist an entsprechende Fristen geknüpft

-

wenn Du Dich immer wieder hast vertrösten lassen ist dies allein Dein Problem:

 

https://www.ebay.de/sch/chefkoch_55/m.html?_nkw&_armrs=1&_from&_ipg&LH_Complete=1&LH_Sold=1&rt=nc&_t...

 

der Artikel ist verkauft - ab diesem Moment ist die Verkaufsprovision fällig - Ebay zieht diese nicht sofort ein

-

1x im Monat bekommst Du die Rechnung

-

wenn Du siehst das ein Käufer nicht bezahlt (hier ist immer ein Zahlungsziel wichtig das Du innerhalb der Artikelbeschreibung angeben solltest - z.B. Zahlung bitte innerhalb von xx Tagen (7 oder 10 Tage sind m.E. vollkommen ausreichen!):

 

Meldung machen.....

 

diese Meldung kannst Du frühestens nach 4 Tagen wieder schließen um die Verkaufsgebühren zu stornieren.

 

Du hast einfach zu lange gewartet - könntest die Gebühren max. noch auf dem zivilrechtlichen Weg einfordern.

 

Auch hier gehst Du in Vorleistung - ob sich dieser Weg lohnt musst Du selber entscheiden.....

 

zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......

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