04-01-2015 20:16
@sommer010_2 schrieb:
Lt. Ebay ist hier ein Kaufvertrag zustande gekommen. Was mache ich nur?
Ja, zwei Willenserklärungen die sich decken ergeben in diesem Fall einen Kaufvertrag
Da hilft nun wohl nichts anderes, als eine angemessene datierte Frist zur Vertragserfüllung zu setzen und sich bei Verzug einen Rücktritt vom Vertrag nach §323 BGB vorzubehalten.
Mir ist vollkommen unverständlich, warum man solche blödsinnigen, überflüssigen Optionen überhaupt nutzt bei einer Annonce !!?
Du kannst doch im Endeffekt nicht einmal im Ansatz beweisen, mit welcher realen Person du da tatsächlich in Kontakt warst, was aber eine zwingende Voraussetzung ist, wenn man etwas auf dem Rechtsweg durchsetzen oder einfordern will
@sommer010_2 schrieb:
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu ebay Kleinanzeigen.
Funktionsweise der ebay Kleinanzeigen:
Anbieten, sich einigen, hinfahren, bezahlen und den Artikel an sich nehmen, fertig.
@sommer010_2 schrieb:
Lt. Ebay ist hier ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Wie ich heute abend in einem anderen Thread schon erläutert habe, wird "eBay-Kleinanzeigen" nicht von eBay selber, sondern von der Marktplaats B.V. in Amsterdam betrieben.
Wenn du Fragen zu eBay-Kleinanzeigen hast, müsstest du dich schon an den dortigen Support wenden.
http://kleinanzeigen.ebay.de/hilfe/
http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/kontakt.html