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Ebay-Kundenservice hat entschieden - und nun?????

kiefer2012
Auf Erkundungstour

Hallo zusammen!!

 

Bin ein wenig verwirrt. Hatte vor kurzem ein Problem mit einem Käufer. Dieser behauptete, dass der erhaltene Artikel nicht dem beschriebenen entspräche.

Nach einigem Hin und Her und Drohung mit Anwalt von Seiten des Käufers, habe ich diesem blöderweise den Kaufbetrag einschl. den Versandkosten per Überweisung zurück erstattet, bevor er mir die Ware zurück gesandt hat.

 

Der Käufer hat einen Fall eröffnet - der Kundenservice hat wie folgt entschieden:

 

Unser Kundenservice hat den Fall geprüft und eine endgültige Entscheidung getroffen. Dem Käufer steht keine Erstattung zu.

Entscheidung:
In diesem Fall wurde eine Entscheidung zugunsten des Käufers getroffen. Auch wenn Sie für diese Transaktion keine Rückerstattung an den Käufer leisten müssen, wird dieser Fall bei der Ermittlung Ihres Verkäuferstatus berücksichtigt.

Bemerkungen:
Da über den eBay-Käuferschutz nur Artikel abgesichert sind, die mit PayPal bezahlt wurden, haben wir uns entschlossen dem Käufer keine Erstattung zu gewähren. Sie müssen keine weiteren Schritte für diesen Fall unternehmen.

Außerdem können Sie Einzelheiten zu diesem Fall unter „Probleme klären“ aufrufen.

 

Der eBay-Kundenservice hat eine endgültige Entscheidung getroffen und der Fall ist geschlossen.

09. Nov. 2012 um 13:21 Kommentare vom eBay-Kundenservice: Da über den eBay-Käuferschutz nur Artikel abgesichert sind, die mit PayPal bezahlt wurden, haben wir uns entschlossen dem Käufer keine Erstattung zu gewähren. Sie müssen keine weiteren Schritte für diesen Fall unternehmen.

Endgültige Entscheidung: Ihnen wurde keine Schuld zugesprochen.

Sie haben den Fall an den eBay-Kundenservice weitergeleitet. 09. Nov. 2012 um 09:20 Sie hätten dem Käufer antworten müssen. 07. Nov. 2012 um 19:47 Sie haben dem Käufer Informationen zur Rückerstattung bereitgestellt. 30. Okt. 2012 um 20:54 Ihre Nachricht an den Käufer: "Rückerstattung veranlasst am Montag, 29.10.12 via Online-Banking. Rückerstattungs-Betrag 20,34 Euro (Verkaufswert + Versandkosten). Rückerstattung müsste heute (30.10.12) auf dem vom Käufer angegebenen Bankkonto eingegangen sein"

 

 

Was heißt dies nun für mich genau????

 

Durch mein vorzeitiges (zugegeben unkluges) Handeln (sprich Rückzahlung)

bleibe ich ohne Geld, ohne Ware und auf der Negativen Bewertung sitzen?

 

Oder kann ich noch was unternehmen?

 

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Hier können alle beschwören, das @Mecker nicht gerade mein bester Freund ist. Aber in diesem Fall hat er absolut recht.

 

Auch eine Beleidigung kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Er ist höchstens etwas ungehalten, weil Du es anscheinend nicht begreifen willst.

 

Komm mal weg von Ebay. Für kaufverträge gibt der Gesetzgeber die Richtlinien vor. Da ist es egal was Ebay meint oder entscheidet. Du mußt Dich an die gesetzlichen Vorgaben halten.

kiefer2012
Auf Erkundungstour

Komisch - sonst heißt es doch bei Ebay immer:

der Käufer muss zuerst die Ware zurücksenden - wenn unbeschadet....dann bekommt er Geld zurück.

 

Jetzt soll ich die Rückversandkosten auch noch vorab schicken? Und wenn er dann die Ware immer noch nicht zurück gibt?

 

Es handelte sich um die richtigen Schuhe - einer Rücknahme habe ich nur kulanterweise zugestimmt.

 

Zitat: "Vorab Bezahlen - wie soll das gehen?"

Da fragst Du am besten den Käufer.

Der hat das namlich schonmal gemacht 😉

Er hat doch schließlich vorab an Dich bezahlt.

 

Du kennst den Versandweg nicht?

Ganz einfach: genau denselben Weg wie beim Hinversand - nur in die andere Richtung.

Du wirst doch nicht vergessen haben, vieviel das gekostet hat.

Stellst Du Dich jetzt absichtlich so dumm? Was soll das?

 

Die Entscheidung des Kundenservice ist für den weiteren Ablauf unbedeutend.

Bei Zahlungsabwicklung per Überweisung mischt sich der Kundenservice sowieso

nie großartig ein.

 

Du hast die Reklamation doch bereits anerkannt und rückerstattet.

Der Drops ist gelutscht.

 

Wenn Du den Artikel zurück haben willst, mußt Du dem Käufer selbstverständlich

die Versandkosten (versichertes Paket) vorstrecken oder selbst abholen gehen.

Warum sollte der Käufer auf denn seine Kosten zurückschicken?

 

Bei einer berechtigten bzw anerkannten Reklamation hast Du den Käufer so

zu stellen als hätte der Handel nie stattgefunden. Es dürfen ihm keinerlei

Kosten aufgebürdet werden. Erst recht nicht für die Rücksendung, die zudem

allein in Deinem Interesse liegt.

 

 

 

Da wie Du schreibst schon mit dem Anwalt gedroht worden war, hättest Du

es natürlich drauf ankommen lassen können. Bekäme der Käufer jedoch vor

Gericht Recht, würde das ein sehr teurer Spaß für Dich.

 

Überweise die Versandkosten und laß Dir den Krempel zurückschicken.

dazu das Problem, das du ausschließlich Neuwaren verkaufst , könnte einem legal arbeitendem Gewerblichen sauer aufstossen und dir ne teure Abmahnung bescheren.....

wie gesagt

Tipps für Sparsame 😉

noch ein Rat für Sparsame am Rande.......

Fotos "auzuleihen" nenn man auch URHEBERRECHTSVERLETZUNG

google mal nach "Kosten, Foto, Urheberrechtsverletzung" und du wirst dich ganz gewaltig auf den Allerwertesten setzen !

Erstelle zukünftig eigene Fotos, dann ist das Risiko das sich K über anders aussehende Ware beschweren auch noch radikal reduziert 😉

Hallo,

 

@herr_mecker ist nun mal "Herr Mecker" und machmal unterstellt er auch Dinge, die er nicht beweisen kann, oder auch nicht will!

Er ist nun einmal so!

 

alina

kiefer2012
Auf Erkundungstour

@herr_mecker

 

Kann nicht nachvollziehen, warum Du immer auf dieses Niveau gehst!!!!

 

Beleidigungen müssen nicht immer sein..... (Dumm....

Teile ihm mit das du deine Ware  zurück möchtes.

Er soll dir die Kosten mitteilen und du überweist.

 

kiefer2012
Auf Erkundungstour

Kosten für Rückversand habe ich natürlich noch nicht mit überwiesen.

Käufer hat ja noch die Ware.

Vorab zu bezahlen - wie soll das gehen?

Kenne ja weder den Versandweg noch die anfallenden Kosten hierfür.

Kann er deswegen die Ware einfach einbehalten?

Hast du dem Käufer auch den Rückversand überwiesen.

Wenn du der Rücknahme zustimmst musst du das wenn denn du den Artikel zurück möchstest.

Ebay ]:)vergiss mal.B-)

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