09-08-2019 14:34
Ich habe vorhin eine Paypal Abbuchung gehabt und daraufhin gesehen, dass ein Käufer einfachn einen Rückgabefall eröffnet hat und sich den Auktionsbetrag zurück geholt hat. Als privater Gelegentheitsverkäufer ist das schon ein deftiger Vorgang. Der Kundendienst hat nichts nachgefragt; es wurde alles im Interesse des Käufers zu meinen Lasten rückabgewickelt.
Das bedeutet letztlich keine Rechtssicherheit mehr für private Verkäufer. Nichts was mehr 2,50 € Wert ist sollte man auf dieser Plattform verkaufen, weil der Käufer nun den Artikel hat und das Geld. Das kann doch so nicht rechtens sein?
1. Der Kundendienst winkt einfach etwas durch ohne Prüfung
2. Artikel weg und Geld weg
3. Unautorisierter Zugriff auf mein Paypal Konto.
Ich werde wohl beide Plattformen kündigen müssen, wenn das genauso gewollt ist.
@androxx schrieb:Ich habe vorhin eine Paypal Abbuchung gehabt und daraufhin gesehen, dass ein Käufer einfachn einen Rückgabefall eröffnet hat und sich den Auktionsbetrag zurück geholt hat. Als privater Gelegentheitsverkäufer ist das schon ein deftiger Vorgang. Der Kundendienst hat nichts nachgefragt; es wurde alles im Interesse des Käufers zu meinen Lasten rückabgewickelt.
Das bedeutet letztlich keine Rechtssicherheit mehr für private Verkäufer. Nichts was mehr 2,50 € Wert ist sollte man auf dieser Plattform verkaufen, weil der Käufer nun den Artikel hat und das Geld. Das kann doch so nicht rechtens sein?
1. Der Kundendienst winkt einfach etwas durch ohne Prüfung
2. Artikel weg und Geld weg
3. Unautorisierter Zugriff auf mein Paypal Konto.
Ich werde wohl beide Plattformen kündigen müssen, wenn das genauso gewollt ist.
Morgen sagt der Bauer, wenn er in den Stall kommt.
Hast du auch eine Frage oder wolltest du dich nur auskotzen?
Wer als Verkäufer PayPal anbietet und nicht die AGB liest, ist am Ende selber Schuld. Und wer als Privatverkäufer PayPal anbietet auch.
Bei PayPal hat der Käufer Käuferschutz und der wird auch praktiziert und reichlich von Käufern ausgenutzt. Die labern da nicht lange rum, sondern Erstatten.
Grüß dich! @androxx ![]()
Wir Menschen machen alle mal Fehler und es ist ärgerlich, selbst, wenn man
nicht ganz unschuldig ist. Das Kaufen und Verkaufen bei eBay hat schon
seine Tücken. Weniger Tücken, wenn man sich alles immer ganz genau
durchliest, bevor man handelt.
Sieh es als Lehrgeld, diesen Fehler wirst du bestimmt nicht wieder machen.
Wenn es dir geholfen hat, deinen Frust hier abzubauen, auch, wenn du andere
Antworten lieber gehabt hättest, ist es dann doch letztendlich positiv zu bewerten,
dass du hier reingeschneit bist.
Hab trotzdem ein schönes Wochenende!
.
Wer sich das Lesen vor dem Klicken erspart, wird hinterher mit Problemen belohnt. Jetzt sieh mal zu, wie Du Deine Ware wiederbekommst ( Du darfst die Versandkosten hierfür dem Käufer vorher zusenden ) und wie die Ware aussieht, oder nicht mehr funktionsfähig ist, ist auch Dein Problem!
Und wer ist schuld? Wer die PP Bedingungen nicht liest und einfach anklickt als gelesen und verstanden.
ebay ist und bleibt ein Haifischbecken - und Du bist nicht der Hai!
Habe gerade gesehen, Du bietest Päckchenversand mit DHL an. Da kann man erneut kostenlos bei Dir einkaufen!
@androxx schrieb:Ich habe vorhin eine Paypal Abbuchung gehabt und daraufhin gesehen, dass ein Käufer einfachn einen Rückgabefall eröffnet hat und sich den Auktionsbetrag zurück geholt hat. Als privater Gelegentheitsverkäufer ist das schon ein deftiger Vorgang. Der Kundendienst hat nichts nachgefragt; es wurde alles im Interesse des Käufers zu meinen Lasten rückabgewickelt.
Das bedeutet letztlich keine Rechtssicherheit mehr für private Verkäufer. Nichts was mehr 2,50 € Wert ist sollte man auf dieser Plattform verkaufen, weil der Käufer nun den Artikel hat und das Geld. Das kann doch so nicht rechtens sein?
1. Der Kundendienst winkt einfach etwas durch ohne Prüfung
2. Artikel weg und Geld weg
3. Unautorisierter Zugriff auf mein Paypal Konto.
Ich werde wohl beide Plattformen kündigen müssen, wenn das genauso gewollt ist.
Servus @androxx
Dass keine Nachfrage kommt,
stimmt nur bedingt.
Bei Fallöffnung wirst Du benachrichtigt.
Du hast dann 10 Tage lang Zeit,
das Problem mit dem Käufer zu lösen.
Wenn Du nicht reagierst,
ist das erst einmal Dein Problem...
Du hast den AGB von PP zugestimmt
und bezüglich Fallöffnung hat sich nicht so viel geändert
in den vergangenen Jahren.
Hast Du im Fall reagiert und der Käuferschutz greift,
könntest Du auch noch widersprechen.
Leider kontaktieren nicht alle Käufer VOR einer Fallöffnung.
Ist aber auch gar nicht so einfach.
androxx schrieb:Ich habe vorhin eine Paypal Abbuchung gehabt und daraufhin gesehen, dass ein Käufer einfachn einen Rückgabefall eröffnet hat und sich den Auktionsbetrag zurück geholt hat. Als privater Gelegentheitsverkäufer ist das schon ein deftiger Vorgang. Der Kundendienst hat nichts nachgefragt; es wurde alles im Interesse des Käufers zu meinen Lasten rückabgewickelt.
Das bedeutet letztlich keine Rechtssicherheit mehr für private Verkäufer. Nichts was mehr 2,50 € Wert ist sollte man auf dieser Plattform verkaufen, weil der Käufer nun den Artikel hat und das Geld. Das kann doch so nicht rechtens sein?
1. Der Kundendienst winkt einfach etwas durch ohne Prüfung
2. Artikel weg und Geld weg
3. Unautorisierter Zugriff auf mein Paypal Konto.
Ich werde wohl beide Plattformen kündigen müssen, wenn das genauso gewollt ist.
ich muss Dich enttäuschen: Du selbst hast PayPal authorisiert, das Geld ggf. zurückzuholen
1. bei Deiner Anmeldung bei PayPal
2. indem Du PayPal als Bezahlart zugelassen hast
3. indem Du nicht PayPal-konform versendest
über eBay kann man sich ja durchaus in diversen Bereichen beschweren - hier ist das allerdings nicht angebracht, da allein Du Schuld an dem Dilemma bist
Du hast doch schon von 7 Jahren den Hinweis an andere gegeben, als privater Verkäufer solle man woanders verkaufen, gilt aber nicht für dich selbst oder wie? 😎
https://community.ebay.de/t5/Archiv-Einstellen-und-Verkaufen/Ebay-hält-sich-fein-raus/m-p/181460
Wenn du bei Paypal alles vorher gelesen hättest bevor du einfach mittels Klick akzeptiert hast, hättest du gewusst, dass deine Käufer ein 180-tägiges Quengelrecht haben und Paypal dir deine Kollekte wieder abnimmt.