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Ein gewerblicher Käufer will eine Rechnung von mir mit ausgewiesener Mwst. Wie kann ich die ausdrucken?

elanobodd
Auf Erkundungstour

Wie kann ich Rechnungen mit Mwst nachträglich ausdrucken?

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Antworten (10)

Wie kann ich Rechnungen mit Mwst nachträglich ausdrucken?

 

Was meinst mit "nachträglich" ?

 

Nur nebenbei, da du offenbar idR keine Rechnung druckst...  ist dir bekannt/bewußt, daß es sein kann, das du irgendwann einen Termin zur Außenprüfung deiner Steuern und Abgaben bekommst ?

 

Ein Steuerprüfer vom FA kommt dann zu deiner Betriebsstätte und will dann deine Buchhaltung der letzten 3-5 Jahre sehen.

 

Du weißt, was "Buchhaltung" ist ?   😉

 

Hast du wirklich ein Gewerbe angemeldet oder nur dein Ebay-Account auf "gewerblich" gestellt ?

 

Bei einer Gewerbeanmeldung bekommst du nämlich auch automatisch einen Fragebogen vom FA. Dort musst du dich bzw. wird  dann entscheiden, ob du aufgrund deines zu erwartenden Umsatzes als Kleinunternehmer läufst (dann dürftest du keine REchnung mit MwDt ausgeben) oder Regelbesteuerer wirst, d.h. du musst bis zu 10. eines jeden Monats elektronisch die Umsatzsteuervoranmeldung reinreichen.

 

Gebrauchtware verkuaft man wohl eigentlich per Differenzbesteuerung nach §25 UStG, auch in diesem Fall darfst du keine Rechnung "mit MwSt" ausgeben.

 

Weiteres Problem ist... wie meine Vorredner bereits bemerkt haben.. daß deine Angebote überhaupt nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Deswegen mein Zweifel, ob du wirklich offiziell ein Gewerbe angemeldet hast.

 

Für eine Rechnung "mit MwSt" müsste zudem am Preis "inkl. MwSt" stehen. Ansonsten begehst du zudem einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__10.html

 

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

 

1.entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 Preise nicht, nicht richtig oder nicht vollständig angibt,...

 

 

 

@elanobodd:

 

Leider hast du dich bis jetzt ja nicht mehr blicken lassen, daher habe ich alle 3 Aspekte meiner ersten Frage beleuchtet.

 

 

 

 

 

kogo2004
Auf Erkundungstour

"elena" -

 

nimm` mal diesen Link als Basis:

 

http://www.egz-emden.de/im-egz-downloadcenter.html?file=tl_files/INHALT/egz/downloads/docs/Rechnung....

 

hierbei lädst Du Dir ein PDF-File herunter, in dem die ganzen Einzelheiten zur Rechnungsstellung übersichtlich aufgeführt sind.....

 

weitere Informationen kannst Du Dir hier ansehen/durchlesen/downloaden:

 

http://www.egz-emden.de/ueber-interessantes-im-netz.html

 

nicht vergessen o.g. Informationen dringend beachten/umsetzen!

 

aber getzt: GN8

 

kogo2004
Auf Erkundungstour

xp-a-team,

 

"Du kennst meine Auffassung.  Die Leute hier sind so blöd, die bringen alles fertig."

 

Deine Auffassung bzw. die Art und Weise, wie Du die Informationen an den "Mann/Frau" bringst, ist "bearbeitungswürdig" -

 

Deine Postings sind leider immer wieder mit Drohungen und "dezenten" Anspielungen gespickt.....

 

auch wenn Du Gewerblicher VK bist und einige priverbliche VK`s Dir tierisch auf den Keks gehen:

 

für diese Priverbli`s kannst Du die Dir zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen....

 

wenn Du keine Lust hast, eine sachlich gestellte Frage zu beantworten:

 

einfach nix schreiben....

 

"elano" scheint momentan etwas überfordert zu sein -

diverse Informationen / Pflichtangaben fehlen -

ich vermute mal ganz stark, das sie im Moment etwas neben der Spur ist -

eben, weil sie die bisher angesprochenen Punkte nicht berücksichtigt hat....

 

natürlich sollte sich ein Gewerblicher VK weit im Vorfeld über Rechte UND Pflichten informieren -

wenn durch einen Forenbericht offentlich wird, das "da einiges im Argen liegt", reicht es vollkommen aus, sachliche Hinweise zu geben -

 

mehr ist im Forum nicht möglich und auch nicht sinnvoll .....

 

bei Deinen Beiträgen kommt es mir immer so vor als ob Du entweder gerade "Bock auf Piesacken" hast oder Frust über (eigene) Kunden / Probleme in Deinem Gewerblichen Account abbaust....

 

nicht Sinn und Zweck der Sache -

 

ob ein TE die Informationen berücksichtigt und umsetzt, muß dieser selber entscheiden -

 

ist auch nicht die Aufgabe des HF hier den Oberlehrer zu spielen oder überflüssige Druckmittel einzusetzen....

 

"elano" -

 

les` Dir die Informationen in o.g. Beiträgen in Ruhe durch -

wenn möglich: kurzfristig einen Termin mit dem Fachanwalt vereinbaren -

noch kurzfrisitger die abmahnfähigen Angebote überarbeiten und auf den sicheren-rechtlichen Stand bringen....

 

Informationen zur WRB findest Du hier - Kurz-Link:

 

http://www.haendlerbund.de/widerrufstextgenerator

 

diese "neue" WRB mußt Du zuerst bei Deinen Rechtlichen Informationen (des Anbieters: also Dir!) hinterlegen/abspeichern....

 

dann startest Du das "Gebündelte Bearbeiten" der aktuell-eingestellten Angebote -

 

ne perfekte Beschreibung inkl. bildlicher Darstellung findest Du hier (Gruß an "pixi"!):

 

Kurz-Link: http://is.gd/gH7ALP

 

das "Gebündelte Bearbeiten" ist notwendig, da die WRB bei aktuell-eingestellten Artikeln nicht automatisch aktualisiert wird....

 

und getzt: GN8

 

 

kogo2004
Auf Erkundungstour

xp - a-team-oder-wie-auch-immer:

 

Du hast keine Auffassungsgabe:

 

"elanobodd wrote:

Wie kann ich Rechnungen mit Mwst nachträglich ausdrucken?


Bist du Kleinunternehmer oder Regelbesteuerer oder §25 ?"

 

 

wer weist denn in der Rechnung die Mehrwertsteuer aus?

 

der Kleinunternehmer?

der Regelbesteuerer?

oder el-§25er?

Wie kann ich Rechnungen mit Mwst nachträglich ausdrucken?

 

Bist du Kleinunternehmer oder Regelbesteuerer oder §25 ?

 

 

Du hast keine Widerrufsbelehrung. Das ist rechtswidrig und abmahnbar.

Das gilt ebenso für das unvollständige Impressum.

Du weißt nicht, wie du eine Rechnung erstellst.

 

 

Ein dringender Rat:
Mach´ dich ersteinmal schlau, was Internet-Handel angeht.

Sonst ist deine Verkäufer-Karriere schneller zu Ende, als due glaubst.

 

kogo2004
Auf Erkundungstour

 

Du bist Gewerblicher Verkäufer und weißt nicht, wie Du eine an den Kunden gestellte Rechnung über Dein Fakturierungsprogramm noch einmal druckst :O?

 

das Du bei den "mageren" Artikelbeschreibungen überhaupt etwas verkauft hast, ist verwunderlich.....

 

ist Dir eigentlich klar, das Du aktuell extrem abmahngefährdet bist?

 

Du hast keine WRB hinterlegt -

 

könnte dat teuerste Posting Deiner Ebay-Geschichte werden....

 

 

Ganz einfach: Vom Brutto-Betrag die MWSt. abziehen, damit erhältst du den Netto-Betrag, den du als solchen auflistest. Die MWSt gesondert unter dem Netto-Betrag auflisten. Und natürlich den Gesamtbetrag inkl. MWSt. darunter auflisten.

 

Mal ernsthaft: Hast du jemals eine Rechnung erstellt?

@Kogo...

 

Du kennst meine Auffassung.  Die Leute hier sind so blöd, die bringen alles fertig...   😉

 

echt

interessant .....:_|

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